Geschäftsbedingungen VSW
Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend die vertraglichen Beziehungen zwischen Inserenten und Mitgliedern des Verbandes Schweizerischer Werbegesellschaften VSW
|
||
| 1 | Geschäftsbeziehungen zu Inserenten | |
| 1.1 | Die Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen (Insertionsvertrag) zwischen einer Werbegesellschaft und einem Inserenten. Gegenüber Werbegesellschaften handeln Werbe-, Media- oder PR-Agenturen im Namen und auf Rechnung des Inserenten. Gegenüber Verlagen handeln Werbegesellschaften in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. | |
| 1.2 | Der Insertionsvertrag beinhaltet insbesondere die Disposition (Einzeldispositionen, Wiederholungsaufträge und Mengenabschlüsse) inkl. oder exkl. Kreation im DTP-Verfahren von Inseraten, Werbebeilagen und Beiheftern (nachfolgend Inserate) durch eine Werbegesellschaft. | |
| 2 | Anwendbares Recht | |
| 2.1 | Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für den Insertionsvertrag die Vorschriften über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR). |
|
|
||
| 3 | Insertionstarife | |
| 3.1 | Es gelten die jeweils gültigen Preise und Rabatte zuzüglich MwSt. | |
| 3.2 | Änderungen der Preise, Rabatte und der MwSt. treten auch bei laufenden Dispositionen sofort in Kraft. Der Inserent hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht. | |
| 4 | Zusätzliche Kosten | |
| 4.1 | Ausserordentliche Aufwendungen plus MwSt. werden zusätzlich verrechnet. Als solche gelten DTP-Kosten, Expressgebühren, häufige Auftragsmutationen, nachträgliche Neugruppierungen von Rechnungen, Zwischenstandsmeldungen für laufende Dispositionen, Fremdleistungen, aufwendige Media-Planungen, aufwendige Belegserstellungen usw. | |
| 5 | Grösse der Inserate | |
| 5.1 | Für die Verrechnung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten werden zur Abdruckhöhe 2 mm dazugerechnet. | |
| 5.2 | Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder Text werden alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates verrechnet. | |
| 6 | Mengenabschlüsse, Mengenrabatte | |
| 6.1 | Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen während eines bestimmten Zeitraums (Mengenabschluss) können die Insertionstarife Mengenrabatte vorsehen. | |
| 6.2 | Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine höhere Rabattstufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere Rabatt vergütet. | |
| 6.3 | Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zuviel bezogene Rabatt rückbelastet. Dem Inserenten wird dabei eine Toleranz von 3% auf dem vereinbarten Volumen gewährt. Die nicht bezogene Volumen können nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden. | |
| 7 | Wiederholungsaufträge, Wiederholungsrabatte | |
| 7.1 | Für Inserate, die an zum voraus festgesetzten Datum unverändert erscheinen (Wiederholungsaufträge), können die Insertionstarife Wiederholungsrabatte vorsehen.. | |
| 7.2 | Die Inserate müssen grundsätzlich unverändert erscheinen; einzig bei Vollvorlagen können in der Regel die Sujets gewechselt werden. | |
| 7.3 | Rückwirkend wird ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederholungsauftrag vor Erscheinen des letzten Inserates unter den gleichen Voraussetzungen erweitert und damit eine höhere Stufe erreicht wird. | |
| 8 | Modalitäten Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag | |
| 8.1 | Für jedes Insertionsorgan muss ein separater Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag vereinbart werden. | |
| 8.2 | Der Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag kann grundsätzlich nur von einem einzelnen Inserenten getätigt werden. Konzernen und Holdinggesellschaffen kann jedoch die STG-Coopers & Lybrand unter gewissen Voraussetzungen die Berechtigung zusprechen, Konzernabschlüsse zu tätigen. | |
| 8.3 | Die Laufdauer des Mengenabschlusses bzw. Wiederholungsauftrages beträgt 12 Monate. Beginnt er bis und mit dem 15. eines Monats, so dauert er bis Ende Vormonat des folgenden Jahres; beginnt er ab 16. bis Ende eines Monats, so läuft er bis Ende des laufenden Monats des folgenden Jahres. | |
| 8.4 | Grundsätzlich gilt für die ganze Laufdauer der gleiche Rabattsatz. | |
| 9 | Verlegerrecht | |
| 9.1 | Die Verlage behalten sich vor, Änderungen der Inseratinhalte zu verlangen oder Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen. | |
| 9.2 | Die Verlage können aus technischen Gründen für bestimmte Daten vorgeschriebene, aber dem Inhalt nach nicht unbedingt termingebundene Inserate ohne vorherige Benachrichtigung um eine Ausgabe vor- oder zurückverschieben. | |
| 9.3 | Die Verlage können Inserate mit der Bezeichnung "Inserat" versehen, um sie vom redaktionellen Teil abzugrenzen. | |
| 9.4 | Die Verlage können grundsätzlich über die Platzierung der Inserate bestimmen. Platzierungswünsche des Auftraggebers können nur unverbindlich entgegengenommen werden. Für eingehaltene Platzierungsvorschriften wird der festgelegte Preis erhoben. | |
| 9.5 | Aufträge für Werbebeilagen und Beihefter sind für die Verlage erst nach Genehmigung eines Musters bindend. | |
| 10 | Chiffreinserate | |
| 10.1 | Die Werbegesellschaft verpflichtet sich zur Wahrung des Chiffregeheimnisses. Vorbehalten bleiben namentlich folgende Fälle: Die Werbegesellschaft kann Strafverfolgungsbehörden oder Personen, die einem Chiffreinserenten ihre Personendaten mitgeteilt haben und im nachhinein wegen nicht zurückgesandter Unterlagen ihr Auskunftsrecht wahrnehmen wollen, die Identität des Chiffreinserenten bekannt geben. Die Werbegesellschaft braucht insbesondere Werbesendungen, Vermittlungs- und anonyme Angebote nicht an den Chiffreinserenten weiterzuleiten. Zu diesem Zweck kann sie eingehende Angebote öffnen und überprüfen. |
|
| 10.2 | Für Chiffreinserate wird pro Auftrag eine Gebühr erhoben. Ausserordentliche Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet. | |
| 10.3 | Die Verantwortung für die Rücksendung von Dokumenten obliegt dem Chiffreinserenten. | |
| 11 | Korrekturabzüge | |
| 11.1 | Korrekturabzüge werden nur für kommerzielle Inserate geliefert. Die Druckunterlagen müssen mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss eintreffen. | |
| 11.2 | Für Vollvorlagen wird kein Probeabzug geliefert. | |
| 11.3 | Inserate werden auch dann publiziert, wenn das "Gut zum Druck" noch aussteht. | |
| 12 | Druckmaterial | |
| 12.1 | Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag bzw. die Werbegesellschaft für herkömmlich oder digital geliefertes Druck- und Datenmaterial (Reinzeichnungen, Filme, Fotos etc.) weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig. | |
| 13 | Zahlungskonditionen | |
| 13.1 | Bei der Disposition von Gelegenheitsinseraten gilt Barzahlung oder eine Zahlungsfrist von 10 Tagen. | |
| 13.2 | Bei allen übrigen Dispositionen gilt in der Regel eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ohne Skontoabzug. | |
| 13.3 | Auf verfallenen Rechnungen wird ein marktüblicher Verzugszins verrechnet. | |
| 13.4 | Für Mahnungen werden die Kosten verrechnet. | |
| 13.5 | Bei Betreibung, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlungsprovisionen. | |
| 14 | Vorzeitige Vertragsauflösung | |
| 14.1 | Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann die Werbegesellschaft ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. | |
| 14.2 | Dies entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate. | |
| 14.3 | Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wird. |
|
|
||
| 15 | Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen | |
| 15.1 | Reklamationen wegen fehlerhaftem Erscheinen oder Nichterscheinen sind innerhalb der Zahlungsfrist bei der Werbegesellschaft anzubringen. | |
| 15.2 | Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termininserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten erlassen oder in Form von Inseratenraum in der betreffenden Publikation kompensiert Bei telefonisch erteilten Aufträgen, bei fehlerhaften digitalen Übermittlungen von Inseraten zur Werbegesellschaft oder zum Verlag, bei Fehlern infolge von Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen, bei Datenverschiebungen (Ziff. 9.2), bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften, bei ungeeigneten Vorlagen, bei signifikanten Passerdifferenzen, bei Abweichungen in der Farbe oder von typographischen Vorschriften sowie bei fehlenden Codebezeichnungen entfallen die genannten Ansprüche. | |
| 15.3 | Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die in Ziff. 15.2 genannten wegen fehlerhaftem Erscheinen, Nichterscheinen oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. |
|
|
||
| 16 | Haftung bezüglich Inhalt der Inserate | |
| 16.1 | Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür der Werbegesellschaft und dem Verlag verantwortlich zu sein. | |
| 17 | Gegendarstellungsrecht | |
| 17.1 | Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28 ff. ZGB) gegenüber Inseraten informiert der Verlag bzw. die Werbegesellschaft den Inserenten über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine Abweisung oder Gutheissung sowie das Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten. | |
| 17.2 | Falls der Verlag oder die Werbegesellschaft im Zusammenhang mit einem Gegendarstellungsanspruch gerichtlich belangt wird, ist der Inserent nach Treu und Glauben verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. | |
| 17.3 | Der Inserent verpflichtet sich, sämtliche durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu tragen. |
|
|
||
| 18 | Verwendung von Inseraten für Online-Dienste | |
| 18.1 | Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass die Werbegesellschaft die Inserate in eigene oder fremde Online-Dienste einspeisen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Inserent kann sein Einverständnis jederzeit zurückziehen. Er nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen, und somit die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit seiner Personendaten nicht garantiert ist. | |
| 18.2 | Die nicht autorisierte und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgende Bearbeitung und Verwertung von abgedruckten oder auf Online-Diensten eingespiesenen Inseraten durch Dritte ist unzulässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt der Werbegesellschaft insbesondere das Recht, nach Rücksprache mit dem Verlag mit geeigneten Mitteln dagegen vorzugehen. | |
| 19 | Geistiges Eigentum an Inseraten | |
| 19.1 | Der Inserent anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, der Werbegesellschaft an allen von ihr selber kreierten Inseraten mit individuellem Charakter (z.B. DTP-Verfahren). Soweit der Inserent seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Werbegesellschaft nachkommt, ist ihm die Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszweckes auf unbeschränkte Zeit erlaubt. |
|
|
||
| 20 | Gerichtsstand | |
| 20.1 | Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der Geschäftsstelle der Werbegesellschaft, die den Insertionsvertrag geschlossen hat. | |
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1.1.1999 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen. |
||
Newsticker
- Anzeige des Kantons nach illegalem Hirschabschuss bei Niederbipp
- Tausende japanische Schulkantinen servieren Walfleisch
- Kino für Hunde auf den Shetland-Inseln
- Das Vieh auf den Alpen wird rar
- Ausgebüxte Berberaffen sind zurück im Plättli-Zoo
- Halsband für Schafe soll Wolf vertreiben
- Mehr tierische Breaking-News siehe Kleintiere Schweiz
TED-Umfrage
Auswertung
TV-Tipps
Natur exklusiv Sa., 4. 9., 19.00 Uhr B 3 ..
Flugunfähige, nachtaktive Papageien, Pinguine, die ihren Nachwuchs in dichten Wäldern aufziehen, Kängurus, die auf Bäumen leben: Auf den abgeschiedenen Inseln des Pazifiks lebt eine sonderbare Tierwelt. Auf Neuseeland, mit seinen Regenwäldern, Gebirgen und Gletschern, hat sich im Laufe der Evolution eine Vielzahl einzigartiger Tiere entwickelt, die es sonst nirgendwo auf der Welt gibt. Fledermäuse suchen auf dem Erdboden nach Insekten und Würmern anstatt in der Luft zu jagen und selbst Vögel wurden flugunfähig.
König der russischen Wälder So., 5. 9., 13.15 Uhr MDR..
«König» mag so gar nicht auf ihn passen: Der Seeadler liefert so manches Mal das Bild eines tollpatschigen, etwas begriffsstutzigen Räubers. Ein Filmteam hat ihn im Norden Weissrusslands beobachtet, in einer Landschaft aus abwechselnd lichten und dunklen Wäldern, mit sandigen Hügeln, jahrtausendealten Mooren und einer Vielzahl kleiner Seen, zwischen Tundra und gemässigter Zone, geprägt und gestaltet von der letzten Eiszeit.
Tierische Freunde So., 5. 9., 18.15 Uhr SF 1..
Die Notfallstation der Kleintierklinik des Tierspitals Zürich ist der erste Schauplatz der heutigen Sendung. Dort wird die Bullterrier Hündin Selma untersucht. Was mag der Grund für das Bluten aus Nase und Auge sein? Jay, ein Appenzeller Border Collie Mix, ist auf den ersten Blick ein ganz normaler Hund. Doch er hat eine besondere Begabung: Er ist ein Igelsuchhund. Im Dienste des Igelzentrums Zürich rettet Jay Igel vor anstehenden Gartenrodungen. Esel Urs steht an diesem Tag ein grosses Abenteuer bevor. Er geht zum ersten Mal auf ein Eseltrekking des Regaboga Gnadenbrothofs in Neukirch Egnach TG.
Gibbons Mo., 6. 9., 13.15 Uhr 3sat ..
Als Charles Darwin im vorletzten Jahrhundert verkündete, Mensch und Affe seien nahe verwandt und hätten sogar gemeinsame Vorfahren, war dies für so manchen keine sehr erbauliche Vorstellung. Heute zieht es viele Menschen beim Besuch eines Zoos vor allem zu den Affen – vielleicht auch deshalb, weil sie ihr Verhalten gut zu verstehen glauben. Doch die erstaunlichsten Ähnlichkeiten des Menschen mit seiner wilden Verwandtschaft wurden erst in den letzten Jahren aufgedeckt.
Wüstenwelten Di., 7. 9., 9.00 Uhr SF 1..
Gemeinsam ist den Wüsten dieser Welt nur der Mangel an Niederschlag, denn keine gleicht der anderen. Den Naturfilmern gelangen einzigartige Aufnahmen von den Kräften der Natur, die in den Wüsten wirken. Im Death Valley hatten die Filmer besonderes Glück: Nur etwa alle 30 Jahre erblüht das Tal des Todes. Aus der Luft gelangen bisher noch nie gemachte Bilder von Tieren, die sich normalerweise von Wüsten fernhalten.
Der Rothirsch Mi., 8. 9., 20.15 Uhr SWR..
Die Brunft des Rotwildes ist ein imposantes Schauspiel. Die stärksten Hirsche versammeln einen Harem und verteidigen ihn gegen Rivalen. Mit diesen Bildern beginnt die Dokumentation, die in wunderschönen Bildern ein Hirschkalb durch sein erstes Lebensjahr begleitet. Zu den Höhepunkten zählen Aufnahmen riesiger Geweihhirschrudel, das Belauschen der Brunft der Hirsche und die Schilderung des schwierigen Lebens der Steinhirsche in den schneereichen Eiszonen oberhalb der Baumgrenze.
Vertraute Feinde Do., 9. 9., 16.30 Uhr 3sat..
Jahrelang haben sich die 40 Löwen des Savuti Rudels, die an der Westgrenze des Chobe Nationalparks in Botsuana leben, als Herren über alle anderen Tiere aufgespielt. Weil sie so viele sind, schrecken sie nicht einmal vor dem Angriff auf Elefanten zurück. So wurde auch die alte Anführerin der hier lebenden Serondela Elefanten vor Kurzem von Löwen getötet.
Papageien, Palmen & Co. Fr., 10. 9., 16.10 Uhr ARD..
Sensation auf der Papageien Zuchstation La Vera: Die Spix Aras, die seltensten und wertvollsten Vögel der Welt, haben ein Ei gelegt! Biologe und Kurator Matthias Reinschmidt ist begeistert, denn von diesen Vögel gibt es nur noch 68 Exemplare auf der ganzen Welt. Kaum lässt er den Bildschirm aus den Augen, der Kamerabilder aus dem Nistkasten zeigt. In der Tierklinik kommt ein Notfall an: Chupete, ein Rothandtamarin Äffchen hat ein zerfetztes Ohr. Ob er vielleicht von anderen Äffchen gemobbt wurde?
Faszinierende Wildnis Fr., 10. 9., 19.30 Uhr Arte..
«Faszinierende Wildnis» ist eine zehnteilige Dokumentationsreihe im HD Format. Sie zeigt fesselnde Geschichten und faszinierende Strategien aus dem täglichen Überlebenskampf. Die «Stars» sind die Lebewesen dieser Erde, auf allen Kontinenten und in allen Lebensräumen. Jede Folge ist einem der zehn wichtigsten Ökosysteme gewidmet und schildert die Dramen und Tragödien, die sich dort tagtäglich abspielen. Die fünfte Folge zeigt Überraschendes und Erstaunliches aus der Welt der Vögel.
Bilder: © Ulla Tampert, Dieter Schütz/pixelio.de
«Tierisch» Sendezeiten
Sonntag, 18.30 Uhr (stündliche Wiederholung). Tele Ostschweiz: Sonntag, 19.30 Uhr (stündliche Wiederholung bis Montag, 15.30 Uhr). Tele Bärn: Samstag und Sonntag, 15.20 und 16.20 Uhr. Tele Züri: Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Sonntag 15 Uhr. Tele 1: Donnerstag, 18.30 Uhr (stündliche Wiederholung) und täglich 16.15 Uhr. Tele M1: «Tierisch» zeigt ein vom Schweizer Tierschutz anerkanntes Tierheim und sucht für einige seiner Bewohner ein neues Zuhause. Canal 9: Freitag, 18.20 Uhr (stündliche Wiederholung).




