Der Ständerat will den Kantonen ermöglichen, strengere Bestimmungen zu erlassen. Der Nationalrat ist dagegen. Er hat es am Montag stillschweigend abgelehnt, auf die Linie des Ständerates einzuschwenken. Damit ist wieder der Ständerat am Zug.

Die Gesetzesänderungen gehen auf eine parlamentarische Initiative von Christophe Darbellay (CVP/VS) zurück. Der CVP-Nationalrat hatte kritisiert, heute werde die Haltung von Pferden durch unsachgemässe Regeln behindert. Nirgends sei das Pferd willkommen, stellte Darbellay fest. In der Bauzone sei es nicht zugelassen, in die Industriezone passe es nicht, und in der Landwirtschaftszone gebe es Einschränkungen. Diese haben damit zu tun, dass Pferde im Unterschied zu anderen Nutztieren in der Regel nicht der Milch- oder Fleischproduktion dienen.

Bauern dürfen fremde Pferde beherbergen
Zwar gilt die Pferdezucht in der Landwirtschaftszone grundsätzlich als zonenkonform. Andere Pferdehaltungen - namentlich die Haltung von Pensionspferden - sind aber nur beschränkt zonenkonform. Dies soll sich ändern: Neu wird nicht mehr zwischen der Haltung eigener und fremder Pferde unterschieden.

Bauern könnten damit Stallungen und Weiden für betriebsfremde Pferde zur Verfügung stellen. Dies sei im Unterschied zur Pferdezucht eine gewinnbringende Tätigkeit, schrieb die vorberatende Kommission im Bericht zur Vorlage.

Reithallen oder Springgärten wären in der Landwirtschaftszone auch künftig in der Regel nicht zugelassen. Neu dürften Landwirte jedoch befestigte Plätze für eigene oder fremde Pferde einrichten. Erlauben will das Parlament dies allerdings nur bestehenden Landwirtschaftsbetrieben. Diese müssten zudem über genügend Weideland und Futter vom eigenen Hof verfügen.