Der Kanton Wallis ist strikt: Hunde, die auf der Liste verbotener Rassen stehen, dürfen nicht auf Kantonsgebiet wohnen. Wer also etwa einen Dobermann oder einen Pitbull besitzt und ins Wallis zieht, muss den Hund abgeben. So Familie Monnin, die 2012 aus Frankreich nach Crans-Montana zog, wie «20 minutes» berichtet.

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Auch der Mastiff darf nicht im Wallis wohnen.
Bild: Joachim Otto

Von der Waadt ins Wallis
Der Kanton hatte ihnen eine Frist bis am vergangenen 15. März gesetzt. Seither lebt Dobermann «Floyd» in einem Heim in Frankreich. Darunter leiden nicht nur der Dobermann sowie Marie-Laure Monnin und ihr Mann, sondern auch ihr zweiter Hund, der seit der Trennung nicht mehr recht fresse, wie sie gegenüber «20 minutes» sagten. Ähnliches erlebt gemäss der Pendlerzeitung Laurence Le Labourier, die aus dem Kanton Waadt ins Wallis zog und sich nun bis am 4. April von ihrem Mastiff «Guess» trennen muss.

Als im Dezember 2005 ein sechsjähriger von drei Pitbull-Terriern totgebissen wurde, reagierte der Staatsrat des Kanton Wallis innert weniger Tagen mit dem Verbot von zwölf Rassen. Auf der Liste stehen:

  • American Staffordshire-Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Pitbull-Terrier
  • Dobermann
  • Argentinische Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Tosa
  • Rottweiler
  • Mastiff
  • Mastino Napolitano
  • Spanischer Mastiff (Mastín Español)

Die Gesetzgebung im Wallis gehört damit gemeinsam mit Zürich, Genf und Freiburg zu den strengsten der Schweiz.

Am Donnerstag, 27.3.2014, wird in der gedruckten Tierwelt und auf «Tierwelt online» ein Artikel über Rechtsberatung für Hundehalter erscheinen.