Leinenpflicht
Referendum gegen Basler Jagdgesetz nicht zustande gekommen
Der Verein Pro Tier ist mit seinem Referendum gegen das Basler Jagdgesetz gescheitert.
Statt der benötigten 2000 konnten die Hundefreundinnen und -freunde innerhalb der gesetzlichen Frist nur 1500 Unterschriften sammeln. Das Sammeln von Unterschriften habe sich in der von Covid geprägten
Zeit als sehr schwierig erwiesen, teilte das Komitee Pro Tier am Montag mit. Mit dem Referendum zielte der Verein ausschliesslich gegen die im Jagdgesetz verankerte partielle Leinenpflicht für Hunde in den spärlichen Waldgebiete des Stadtkantons.
Anders als in den anderen Kantonen der Nordwestschweiz erlaubt das Gesetz das Ausscheiden von Freilaufzonen auch während der Brut und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli. Diese Zonen werden vom
Regierungsrat festgelegt.
Bei fehlbaren Halter*innen ansetzen
Am 27. Oktober 2021 wurde das Wild- und Jagdgesetz vom Basler Parlament verabschiedet. Die darin versprochenen grosszügigen Freilaufzonen für Hunde seien, so das Komitee Pro Tier, nicht mehr als Versprechungen gewesen. «Wir anerkennen, dass ein allgemeines Wohl der Tiere im Interesse des Kantons liegt. Dass pro Jahr in Basel-Stadt im Schnitt elf Rehe von Hunden gerissen werden, ist auch uns ein Dorn im Auge. Dazu bedarf es aber nicht eines Freilaufverbotes», hiess es in einer Medienmitteilung seitens des Komitees im November 2021.
Ausserdem seien die Leidtragenden jene Hundehalter*innen, die ihre Tiere im Griff haben. Man müsse nicht den Hunden die Schuld geben, sondern bei fehlbaren Halter*innen ansetzen. Den Hunden würde nur der nötige Freilauf genommen.
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