Huskys sind bekanntlich keine Schosshündchen. Sie sollten wenn möglich draussen gehalten werden, wo sie zwangsläufig auch mal bellen und ihr Geschäft verrichten. Im vorliegenden Rechtsfall waren es zeitweise bis zu 13 Hunde, die in Zwingern und einem Garten mit Hundehütten lebten.

Sehr zum Missfallen der Anwohner, die sich am Gebell und am Geruch störten. Sie rekurrierten bei der Gemeinde und verlangten, dass die Zahl der Hunde auf drei dezimiert werde. Eine Schlittenhundehaltung gehöre nicht in die Wohnzone, so ihr Argument.

Halter müssen zweiten Standort suchen
Für die beiden Hundehalter hätte dies das Ende ihres Hobbys bedeutet. Denn pro Schlitten brauchen sie vier Hunde, insgesamt also mindestens acht Tiere. Die Gemeinde hatte Verständnis dafür und erlaubte dem Ehepaar deshalb, acht Tiere zu behalten. Für die anderen müsse aber ein neues Zuhause gesucht werden.

Die Anwohner fürchteten immer noch um ihre Ruhe und zogen den Entscheid vor Baurekursgericht. Dieses fand nun einen Kompromiss: Das Paar darf zwar acht Hunde behalten und seinem Hobby somit weiter nachgehen. Für vier braucht es aber einen anderen Standort als beim Wohnhaus. Das soll Lärm und Geruch mindern.

Für die Suche nach einem zweiten Areal haben die Schlittenhunde-Halter nun ein Jahr Zeit. Das Urteil, das am Donnerstag publiziert wurde, ist aber noch nicht rechtskräftig. Es kann noch weitergezogen werden.