Immerhin hat der Schweizer Tierschutz (STS) ein Merkblatt zur artgerechten Katzenhaltung herausgegeben. Demnach müssen gemäss Gesetz zur Haltung von bis zu vier Katzen mindestens sieben Quadratmeter und pro zusätzliche Katze je 1,7 Quadratmeter mehr Platz einberechnet werden.  

Vorgeschrieben sind zudem erhöhte Ruheflächen, Rückzugsmöglichkeiten, geeignete Kletter- und Kratzgelegenheiten, Beschäftigungsmöglichkeiten und pro Katze eine Kotschale. Doch damit hat es sich. Jeder Tierschutzverein sei frei, seine eigenen Bedingungen festzulegen, sagt Helen Sandmeier vom Schweizer Tierschutz. Entsprechend seien die Tierheime mehr oder weniger strikt. Einvernehmen herrscht bei den befragten Tierschutzvereinen in einem Punkt: Ist eine Katze gewohnt, nach draussen zu gehen, so soll sie das unbedingt auch weiterhin tun können.  

Aber: «Wenn Sie weniger als 100 Meter von einer Hauptstrasse entfernt wohnen, so können Sie nur eine Katze bekommen, die nicht nach draussen geht», sagt beispielsweise Tierpflegerin Gaby Moser vom Tierheim Oberbottigen bei Bern. Andere Tierschutzvereine sind weniger streng. Die Waadtländer Tierschützer empfehlen beispielsweise, an Balkonen in mehrstöckigen Wohnhäusern Katzennetze anzubringen, um die Vierbeiner vor einem Sturz aus grosser Höhe zu bewahren.  

Adoptionsvertrag für Katzen  
Künftige Besitzer von Katzen aus einem Tierheim müssen einen Adoptionsvertrag unterschreiben. Darin müssen sie sich beispielsweise verpflichten, die Katze wieder zurückzugeben, wenn sie sich nicht mehr darum kümmern können. Zudem kann das Tier zu jedem Zeitpunkt eingezogen werden, falls es zu Problemen kommt.  

Einige Tierschutzvereine bleiben sogar Besitzer der zur Adoption freigegebenen Tiere: «Sie werden vielleicht als neuer Katzenbesitzer zu Eltern, wir aber bleiben die Grosseltern», sagt Silvie Schmid vom Tierschutzverein Freiburg. Einige Tierschutzvereine setzen zudem voraus, dass die neuen Haustierbesitzer Mitglied der Organisation werden.  

In einem Punkt sind sich die Tierschutzvereine einig: Katzen sollten unbedingt kastriert werden. Denn in der Schweiz leben schon rund 1,2 Millionen Katzen. Und längst nicht alle haben ein Zuhause, wo sie umsorgt und verpflegt werden. Mehr als 100'000 Katzen vegetieren laut dem Tierschutz jämmerlich vor sich hin.  

Gemäss Tierschutzgesetz sind Tierhalterinnen und Tierhalter auch verpflichtet, die übermässige Vermehrung ihrer Heimtiere zu unterbinden. Wenn also kleine Katzen adoptiert werden, so wird vom Tierschutzverein empfohlen, ein Weibchen nach sieben Monaten und Männchen ab neun Monaten zu kastrieren. Als Beleg verlangen Tierschutzvereine oft die Rechnung des Tierarztes für die Kastration.

Wohnungskatzen nicht alleine halten
Gewisse Tierschutzvereine beharren auch darauf, dass Hauskatzen nicht alleine gehalten werden. «Wir wollen damit verhindern, dass sich Katzen langweilen oder alles kaputt schlagen,, sagt Marie-Christine Sauthier, Verantwortlich für den Bereich Katzen beim Walliser Tierschutzverein.  

Es komme immer wieder vor, dass Katzen, die von klein auf in einer Wohnung eingesperrt wurden, zurückgebracht würden, weil es zu Verhaltensproblemen komme, sagt sie weiter. Auch der Neuenburger Tierschutzverein gibt keine Einzeltiere ab, wenn ihr künftiges Zuhause eine Wohnung ist. «Sie riskieren, asozial zu werden und ihre Herrchen als Spielkumpels zu betrachten», sagt Chantal Yerly. Dies zeige sich etwa darin, dass Katzen die Füsse ihrer Besitzer attackierten.  

Aber selbst wenn zwei Katzen in einer Wohnung gehalten werden, ist das noch keine Garantie, dass es nicht zu Problemen kommt, wie Anneli Muser Leyvra, Präsidentin der Schweizerischen Tierärztlichen Vereinigung für Verhaltensmedizin, sagt. Es komme auf den Charakter der Tiere an. Zwar sollten zwei Katzen, die sich gut verstehen, nicht getrennt werden. Allerdings könne es auch sein, dass sie sich später plötzlich nicht mehr miteinander verstünden.