Der Zürcher Regierungsrat hält nichts von einer zeitlich begrenzten Leinenpflicht für Hunde in den Zürcher Wäldern, wie sie von andern Kantonen eingeführt wurde. Eine konsequente Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Grundlagen und eine Sensibilisierung der Hundehalter diene dem Schutz des Wildes mehr.

In einer am Donnerstag publizierten Antwort auf eine SVP-Anfrage im Kantonsrat räumt der Regierungsrat ein, dass der zunehmende Erholungsdruck auf die Wälder in den Agglomerationsgebieten vermehrt zu Beeinträchtigungen von Wildtieren durch nicht korrekt geführte Hunde führt.

Hundetourismus verantwortlich für Wildtier-Risse?
So wurden zwischen dem 1. April 2011 und dem 31. März 2012 im Kanton Zürich 100 Hunderisse verzeichnet. Im Jagdjahr 2013/14 stieg die Anzahl auf 137, was einer Zunahme von 37 Prozent in drei Jahren entspricht. Inwieweit der «Hundetourismus» dazu beitrage, müsse allerdings offen gelassen werden, schreibt die Regierung.

In seiner Anfrage hatte Hanspeter Haug (SVP, Weiningen) darauf hingewiesen, dass im Kanton Aargau während der Hauptsetz- und Brutzeit der Wildtiere vom 1. April bis zum 31. Juli in den Wäldern und an den Waldsäumen ein genereller Leinenzwang für Hunde gelte. Weitere Kantone wie Luzern und Baselland hätten diesen zeitlich begrenzten Leinenzwang ebenfalls eingeführt.

Das hat laut Haug zu einem «eigentlichen Hundetourismus» in den angrenzenden Gebieten geführt. Hunde würden vermehrt in Gebiete ausgeführt, in denen die Leinenpflicht nicht besteht. Einzelne Jagdgesellschaften im Kanton Zürich verlangten deshalb von den Gemeinden, diese Leinenpflicht in ihren Wäldern ebenfalls zu erlassen.

Hunde das ganze Jahr an die Leine nehmen
Nach Meinung des Regierungsrates braucht es jedoch keine weiter gehenden gesetzlichen Regelungen. Zielführender sei ein konsequenter Vollzug der bestehenden Normen und eine Sensibilisierung der Hundehalter. Gemäss Hundegesetz seien Hunde in Wäldern und an Waldrändern sowie bei Dunkelheit im Freien in Sichtweite auf kurzer Distanz zu halten.

Hunde dürften sich somit während des ganzen Jahres im Wald nur auf Wegen oder unmittelbar neben den Wegen und nahe beim Hundeführer oder der Hundeführerin aufhalten. Das bedeute, dass Hunde im Wald und an Waldrändern meist an der Leine geführt werden müssten, da die wenigsten Hunde so erzogen seien, dass die Halterin oder der Halter die Vorgaben nur mit Befehlen sicherstellen könnten.

Hundehalter besser informieren
Um Muttertiere vor und nach der Setzzeit und ihre Jungtiere besser zu schützen, gibt es nach Ansicht des Regierungsrates verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehörten Sensibilisierungskampagnen in den Frühlingsmonaten mit gezielten Informationen für Hundehalter, gezielte Informationen in den Welpen- und Hundekursen, eine verstärkte Kontrolltätigkeit an besonders gefährdeten Orten oder die Ausscheidung von Wildruhezonen mit ganzjähriger Leinenpflicht.

«Eine zeitlich begrenzte, in allen Wäldern des Kantons geltende Leinenpflicht hätte keine nennenswerten Vorteile», schreibt die Regierung. Erfahrungsgemäss werde ein Leinenzwang nicht lückenlos befolgt. Es sei auch nicht angemessen, einen kantonsweiten Leinenzwang festzulegen, um in den Grenzgebieten vorkommende Verfehlungen von ausserkantonalen Hundehaltern zu verhindern. Mit einer solchen Massnahme würden viele, die ihre Tiere korrekt beaufsichtigten, unnötigerweise ebenfalls eingeschränkt.