Das Fungizid Chlorothalonil wird in der Schweizer Landwirtschaft seit 40 Jahren eingesetzt. Es schützt unter anderem Weintrauben vor dem Falschen Mehltau. Wie die Leiterin des Amts für Verbraucherschutz des Kantons Aargau, Alda Breitenmoser, letzte Woche bei «Tierwelt Online» erklärte, ging man bei der Zulassung davon aus, dass Chlorothalonil für Mensch und Umwelt unbedenklich sei (lesen Sie hier das Interview mit Alda Breitenmoser).  

Eine Neubeurteilung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA kam diese Jahr allerdings zum Schluss, dass die Metaboliten, also die Abbauprodukte des Fungizids, sehr wohl gesundheitsschädlich seien und das Krebsrisiko erhöhen können. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit hat daher am 8. August 2019 die Metaboliten von Chlorothalonil von «nicht relevant» zu «relevant» umgeteilt. Damit sanken die erlaubten Grenzwerte im Trinkwasser auf 0,1 Mikrogramm pro Liter und in vielen Gemeinden in verschiedenen Kantonen wurden erhöhte Werte festgestellt. Der Bund überprüft nun die Zulassung des Pestizids («Tierwelt Online» berichtete).  

Aufgrund der Neubeurteilung sei Chlorothalonil über Nacht zum Problem geworden, schreibt der Schweizer Bauernverband SBV in einer Medienmitteilung. Die Schweizer Bauern hätten aber nichts falsch gemacht, denn bis vor Kurzem habe das Produkt als bedenkenlos gegolten und sei rechtmässig eingesetzt worden. Solange man auf den Entscheid der Zulassungsbehörde warte, fordert der SBV die Landwirte aber auf, auf Chlorothalonil zu verzichten. Die Situation verunsichere Wasserversorger und Gesellschaft stark. Für den «Schutz der Kulturen» stünden genug andere «Wirkstoffe» zur Verfügung.  

Der SBV betont zudem, dass sauberes Trinkwasser auch für die Landwirtschaft wichtig sei und es Anstrengungen von allen Kreisen brauche, um die hohe Qualität des Schweizer Trinkwassers zu wahren. Nebst den Abbauprodukten von Pestiziden werden im Grundwasser zahlreiche weitere Stoffe und Rückstände aus Industrie und Ge-sellschaft gefunden, schreibt der SBV. Für fehlten klare Grenzwerte gänzlich.