Ein Vorstoss der Grünen zur Vertikalbegrünungen in Zürich fand am Mittwoch im Parlament eine Mehrheit. Im Gegensatz zu Dachbegrünungen existiert weder im Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) noch in der Bauordnung der Stadt Zürich (BZO) eine rechtliche Bestimmung betreffend Vertikalbegrünung.

Dennoch haben im Verlaufe der letzten Jahre verschiedene städtische Dienstabteilungen Beratungen durchgeführt sowie Anstrengungen zur Förderung von Dach- und Vertikalbegrünungen unternommen. Zudem werden im Rahmen der Arbeiten zum «Masterplan Stadtklima» die Auswirkungen von Fassadenbegrünungen untersucht.

Begrünung der limmatseitigen Fassade
Derzeit realisiert das Amt für Hochbauten beim Ersatzneubau des Tanzhauses an der Wasserwerkstrasse beispielsweise eine Begrünung der limmatseitigen Fassade, die im Sommer kühlend wirken soll. Mit dem Projekt sollen Erfahrungen gewonnen werden, wie funktionale Gebäudebegrünungen bei konkreten Anwendungen integriert werden können.

Nach Ansicht der Ratsmehrheit reicht dies jedoch nicht. Das Thema Vertikalbegrünungen soll in Zukunft intensiver bearbeitet und offene Fragen geklärt werden. Offen sind etwa Fragen bei Bau und Unterhalt, Kosten und Gestaltung sowie Probleme an der Nahtstelle öffentlicher Grund – Privatgrund.

Die Motion der Grünen wurde überwiesen, gegen den Willen der SVP und der FDP sowie des Stadtrates. Dieser hielt das Anliegen nicht für motionabel.

Es brauche für die Intensivierung der Bemühungen keine Gesetzesänderung und keinen Kredit, argumentierte Stadtrat Richard Wolff (AL). Ein Postulat genüge. Er musste jedoch die Motion entgegennehmen.