Man wolle damit die einheimischen Flusskrebse vor einer Infektion schützen, teilte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Dienstag mit. Für die einheimischen Flusskrebsarten sei die Krebspest tödlich. Für Menschen, Haustiere und Fische sei die Krankheit hingegen ungefährlich.

Die Krebspest kann laut der Mitteilung über kontaminiertes Wasser mit nassen Gegenständen wie Fischereiutensilien, Stiefeln, Booten oder Baumaschinen verschleppt werden. Um das Überleben der gefährdeten Bestände von einheimischen Krebsen zu ermöglichen, müsse eine Ausbreitung der Krankheit in den Oberlauf der Sissle und in die Seitenbäche verhindert werden.

Hunde und Pferde nicht in den Bach
Neben dem Betretverbot haben die Behörden auch verfügt, dass keine lebenden Krebse in das betroffene Gebiet gebracht oder von dort entfernt werden dürfen. Material, das in Kontakt mit Bachwasser war, muss vor dem nächsten Einsatz in einem Gewässer desinfiziert oder länger trocken gelagert werden. 

Die Fischerei im betroffenen Abschnitt der Sissle bleibt erlaubt, wenn der Fischer am Ufer steht und seine Ausrüstung danach desinfiziert. Der Kanton ruft Hundehalterinnen und Reiter dazu auf, ihre Tiere nicht in die Sissle zu lassen.

Die Bestände von einheimischen Krebse seien in den letzten 50 Jahren stark zurückgegangen, hiess es weiter. Grund sei zum einen der Verlust von Lebensräumen. Zum anderen würden die einheimischen Arten durch die Ausbreitung von durch Menschen eingeführten, fremden Krebsen bedrängt.