Der Landrat hat nach erster Lesung das neue Gewässergesetz mit 58 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Der Kanton Nidwalden regelt heute das Recht zu Wasser und Gewässer in drei Gesetzen und einer Verordnung. Diese gehen teilweise in die 1960er-Jahre zurück. Eine umfassende Revision sei unumgänglich, vor allem im Bereich Wasserbau, erklärte Umweltdirektor Joe Christen am Mittwoch im Landrat. Er verwies dabei auf die Entwicklungen im Bundesrecht. 

Hinderlich ist auch die Verteilung der gesetzlichen Bestimmungen auf mehrere Gesetze und die damit einhergehenden Doppelspurigkeit. Dies wird mit der Revision geändert, denn es wird ein umfassendes Gesetz geschaffen.

Der Landrat unterstützte die Revision und die Zusammenführung der Gesetze. René Wallimann (CVP) sagte namens der vorberatenden Kommission, das neue Gesetz sei insgesamt schlanker als die bestehenden Gesetze zusammen. Remigi Zumbühl (FDP) sagte, die Handhabung werde durch die Revision vereinfacht.

«Fehler der Vergangenheit»  
Urs Zumbühl (SVP) bedauerte, dass in der Vorlage vieles von der Bundesgesetzgebung übernommen werden müsse. «Der Föderalismus bleibt auf der Strecke», sagte er. Ilona Cortese (Grüne/SP) fand, es könnte noch mehr für den Gewässerschutz getan werde. Es sei aber positiv zu werten, dass das Bewusstsein diesbezüglich gestiegen sei und Fehler der Vergangenheit wett gemacht würden.

Das neue Gesetz legt fest, dass grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Gewässer öffentlich sind. Davon ausgenommen sind einzig kleinere, unterirdische Quellen. Heute sind Gewässer dann öffentlich, wenn sie genutzt werden oder genutzt werden könnten. In der Rechtspraxis dürfte die neue, einfachere Regelung nicht viel ändern, betonte der Regierungsrat in seinem Bericht ans Parlament.

Modern gefasst wird der Begriff des Wasserbaus. Zurückgreifend auf das Bundesrecht, wird der Begriff Wasserbau als Kombination von Hochwasserschutz, Revitalisierung und Unterhalt angeschaut. Heute bezieht er sich nur auf die Korrektur und die Erstellung neuer Gewässer.

Hintergrund dieser Neuerung ist das integrale Risikomanagement. Dieses bezieht alle Naturgefahren mit ein und kombiniert verschiedene Schutzmassnahmen. Ein Pionierprojekt des integralen Risikomanagements war die Sanierung der Engelberger Aa.

Ehehafte Wassernutzungsrechte  
Entschärft wurde vom Landrat die vom Regierungsrat vorgeschlagene Regelung der althergebrachten Wassernutzungsrechte. Diese im Juristendeutsch ehehaft genannten Rechte müssen gemäss eines Bundesgerichtsentscheid in eine befristete Konzession überführt werden.

Der Landrat präzisierte einstimmig, dass kurze Unterbrüche von weniger als fünf Jahren noch nicht zu einer Überführung ehehafter Rechte in eine Konzession führen. In Nidwalden gibt es noch sechs ehehafte Wassernutzungsrechte.