US-Behörden
Genehmigung von Unkrautvernichter verlängert
Die US-Umweltschutzbehörde EPA hat den Einsatz des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittel Dicamba für zwei weitere Jahre freigegeben – mit Einschränkungen.
Die Anwendung bei Sojabohnen ist 45 Tage und bei Baumwolle 60 Tage nach dem Anpflanzen verboten, um «potenzielle Bedenken hinsichtlich der Kulturpflanzen und Pflanzen in der Umgebung» zu berücksichtigen. Die Agentur beschränkte auch die Zeiten, in denen Dicamba versprüht werden kann.
Der Unkrautvernichter hatte 2017 für Schlagzeilen gesorgt, nachdem eine neue Formulierung von Dicamba nach Einschätzung von Landwirten und Experten zu erheblichen Schäden an der Ernte geführt hatte. Das hatte eine Welle von Beschwerden und Klagen gegen den Hersteller Monsanto ausgelöst, den Bayer im Sommer für rund 63 Milliarden Dollar übernommen hatte.
Nach Einschätzung von Experten hatte sich Dicamba verflüchtigt, war über die Felder getrieben und erreichte so auch Pflanzen, die nicht gegen das Mittel durch gentechnische Veränderung gewappnet waren.
Umsatzeinbussen drohten
Wäre es zu einem Verbot gekommen, hätte den Bauern der Anreiz gefehlt, das darauf abgestimmte Saatgut zu kaufen. Bayer hätten dadurch Umsatzeinbussen gedroht.
Dicamba wird ausser von Monsanto auch von dem deutschen Chemiekonzern BASF und dem US-Rivalen DowDuPont hergestellt. Monsanto hatte den Landwirten vorgeworfen, die Anleitung zur Anwendung des Herbizids nicht genau befolgt und Dicamba unsachgemäss aufgetragen zu haben.
Schulung für den Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Bayer will die Bauern nun hinsichtlich der neuen Beschränkungen durch die EPA schulen. Die Landwirte hatten die Entscheidung der EPA mit grosser Sorge erwartet, da sie nicht sicher waren, ob sie im nächsten Jahr Saatgut, das gegen Dicamba resistent ist, anpflanzen sollen.
Durch die Verlängerung der Registrierung um weitere zwei Jahre mit wichtigen Aktualisierungen, die dem Produkt zusätzliche Beschränkungen auferlegen, hätten nun alle Interessengruppen Sicherheit für die kommende Vegetationsperiode, erklärte die EPA.
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