Der Gegenvorschlag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) weitet die Ausnahmen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen noch aus, statt sie einzuschränken, machten der Trägerverein der Initiative am Freitag in einer Medienkonferenz geltend.

Die Trennung von Bau- und Nichtbauzonen werde aufgeweicht statt verfestigt. Die von der Kommission den Kantonen zugestandenen Bau- und Umnutzungsmöglichkeiten ausserhalb der Bauzonen seien undefiniert und widersprächen diesem verfassungsrechtlichen Trennungsgrundsatz.

Die Stabilisierung der Zahl von Gebäuden und der Versiegelung des Bodens begrüsst der Trägerverein zwar. Im Widerspruch dazu stehe bei der Versiegelung aber die Ausnahme für Landwirtschaftsbetriebe etwa beim Zubau betonierter Vorplätze. Überhaupt werde das Stabilisierungsziel durch unklare Bestimmungen zur zeitlichen Verbindlichkeit verwässert.

Beim Planungs- und Kompensationsansatz mit Neubaumöglichkeiten ausserhalb der Bauzone lehnt der Trägerverein den Gegenvorschlag vehement ab. In der Formulierung der Kommission könnten die Kantone sämtliche Vorgaben des Bundes zum Schutz der Landschaft und schutzwürdiger Gebäude ausserhalb der Bauzone umgehen. So werde das Stabilisierungsziel untergraben.

Neue Bodenspekulation
Die vorgeschlagene Mehrnutzung von Gebäuden ausserhalb der Bauzone widerspreche nicht nur dem Verfassungsgrundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Sie öffne auch der Bodenspekulation neue Wege, indem landwirtschaftliche Gebäude auf billigem Landwirtschaftsland erstellt und anschliessend zu Gewerbe- oder Wohnzwecken umgenutzt werden. Und die Öffnung von Nichtbaugebieten für "beschränkte Bauzonen ausserhalb der Bauzonen" sei ein Widerspruch in sich.

Der Kompensationsmechanismus über eine Abrissprämie bleibt gemäss den Initianten viel zu vage, weil er an der Gesamtsituation eines Gebiets gemessen werden soll. Es fehle dabei jeder bundesrechtliche Massstab zur Bemessung dieser Gesamtsituation.

Der Trägerverein fordert generell, dass Ausnahmen für Bauten ausserhalb der Bauzonen reduziert und nicht ausgeweitet werden, wie es die Kommission vorschlägt. Entgegen den Behauptungen der Urek-S nehme der indirekte Gegenvorschlag keineswegs die Anliegen der Initiative auf. Der Trennungsgrundsatz sei viel zu schwach verankert, weshalb es den in der «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» geforderten Verfassungsartikel brauche.

Der Bundesrat hat sich bereits für den indirekten Gegenvorschlag in Form der zweiten Etappe bei der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ausgesprochen. Die Vorlage ist bis am 13. September in der Vernehmlassung.

Die Trägerschaft der Initiative setzt sich aus 14 Organisationen wie Pro Natura, Birdlife Schweiz, der Stiftung Landschaftsschutz und dem Schweizer Heimatschutz zusammen.