Zahlreiche Studien zeigten, dass künstliches Licht in der Umwelt die Überlebensfähigkeit von Arten und Lebensgemeinschaften beeinträchtigen könne und zum Tod einer grossen Anzahl von Insekten und Vögeln führe, schreibt er in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht. Deshalb müssten die Emissionen so weit begrenzt werden, wie dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sei.      

Nach Ansicht des Bundesrats gewährleisten die heute geltenden Bestimmungen jedoch einen ausreichenden Schutz der Arten und Lebensräume. Er hat daher beschlossen, auf eine Ergänzung der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) zu verzichten. Die Arbeiten gehen auf einen Postulatsbericht von 2013 zurück. Damals beschloss der Bundesrat, verschiedene Massnahmen zu prüfen, darunter die Anpassung der rechtlichen Grundlagen.