Regional charakteristische Landschaftselemente, kulturelle Werte und natürliche Lebensräume für Pflanzen und Tiere verschwinden immer mehr. Um diesem Verlust zu begegnen, definiert das aktualisierte LKS verbindliche Ziele für die Entwicklung der Landschaft als Wohn-, Arbeits- und Erholungsraum, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

Das LKS verfolgt verschiedene Ziele. Es will namentlich Siedlungen qualitativ verdichten, Eingriffe in die Landschaft sorgfältig ausführen, die landschaftliche Vielfalt fördern und den regionalen Landschaftscharakter aufwerten.

Das LKS fokussiert insbesondere auf Siedlungsgebiete. Diese müssen auf den Klimawandel ausgerichtet werden. Naturnahe und gut gestaltete Freiräume, Wasserflächen, Stadtbäume und –wälder, unversiegelte Flächen, begrünte Dächer und Fassen seien immer wichtiger, schreibt der Bundesrat. Diese Massnahmen ermöglichten den Aufenthalt in bebauten Gebieten auch bei steigenden Temperaturen.

Die im LKS formulierten Ziele sind behördenverbindlich. In diesem Planungsinstrument legt der Bund fest, wie er seine baulichen und planerischen Aktivitäten, seine finanziellen Leistungen und Bewilligungen auf die Schonung und die Qualität der Landschaft ausrichtet.

Das LKS soll alle an der Landschaftsgestaltung beteiligten Behörden, Institutionen und Organisationen darin unterstützen, die Qualitäten von Landschaften zu bewahren und weiterzuentwickeln. Bund, Kantone und Gemeinden sollen ihre diesbezüglichen Ziele aufeinander abstimmen.