Der Regierungsrat wollte das kantonale Gesetz aus dem Jahre 1999 überarbeiten, weil es in technischen Belangen nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist, insbesondere, was die Anforderungen im Gebäudebereich betrifft. Die FDP aber stellte einen Abtraktandierungsantrag, den der Rat mit 44 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen genehmigte. Dagegen war nur die Linke. 

Georg Simmen (FDP) argumentierte, die hohe Ablehnung des CO2-Gesetzes im Kanton Uri lasse befürchten, dass das Volk das Energiegesetz ebenfalls nicht goutieren würde. Die Abtraktandierung sei taktischer Natur, es gelte abzuwarten, was beim Bund geht. 

Céline Huber (CVP) betonte, man lehne nicht das Gesetz als solches ab. Das geltende Gesetz sei überholt. Der Zeitpunkt sei für eine Revision aber unpassend. Das Gesetz müsse aufgrund der neuen Gegebenheiten analysiert und entsprechend bereinigt werden. 

Alois Arnold (SVP) sagte, die hohe Ablehnung des CO2-Gesetzes im ländlichen Raum habe an den vielen neuen Abgaben und Steuern gelegen. Solche sehe auch das Urner Energiegesetz vor. Das Energiegesetz sollte mehr auf Innovation und Entwicklung aufbauen. Seine Fraktion hätte das Gesetz gerne diskutiert und dann mit Direktiven an die Regierung zurückgeschickt. 

«Zukunftsweisende Vorlage» 
Abwarten und verschieben sei keine Option, sagte dagegen Raphael Walker (SP/Grüne). Der Landrat müsse die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um dem technischen Wandel der letzten zwanzig Jahre Rechnung zu tragen. Schliesslich habe er der Urner Energiestrategie 2013 einstimmig zugestimmt. Die effiziente Energienutzung müsse gefordert werden. 

Auch Baudirektor Roger Nager (FDP) war gegen eine Abtraktandierung. Er fände es schade, denn die Vorlage sei zukunftsweisend. Er verwies auf den Nachbarkanton Schwyz, der jüngst sein Energiegesetz ebenfalls angepasst habe. Uri müsse ebenfalls nachziehen. 

Der Kanton Uri hatte das CO2-Gesetz am 13. Juni mit 65 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Gesamtschweizerisch lag die Ablehnung bei 51,6 Prozent.