Bundesrat
Regeln beim Umgang mit invasiven Organismen
Der Bundesrat verstärkt der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor einem missbräuchlichen Einsatz von krankheitserregenden oder schädlichen Organismen.
Betriebe, die mit krankheitserregenden oder schädlichen Organismen in Kontakt kommen, müssen zusätzliche Sicherheitsmassnahmen ergreifen.
Die sogenannte Einschliessungsverordnung wird entsprechend geändert, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) am Freitag mitteilte. Die Revision verfolge das Hauptziel, die sogenannte Biosicherheit zu stärken. Grund dafür ist gemäss erläuterndem Bericht unter anderem «die weltweite Zunahme terroristischer Akte».
Konkret sollen gebietsfremde Organismen, die beispielsweise durch eine unkontrollierte Verbreitung eine Gefahr darstellen können, schneller nachgewiesen und isoliert werden können. Werden sie als gefährlich eingestuft, dürfen sie künftig selbst in geschlossenen Anlagen wie Laboratorien oder Gewächshäusern nur unter Einhaltung von zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen verwendet werden.
Massnahmen gegen missbräuchliche Verwendungen
Betriebe, die mit Organismen mit mässigem bis hohem Risiko umgehen, sind neu verpflichtet, zu prüfen, ob ihre Tätigkeit missbraucht werden könnte. Laut Bafu dürfte es sich um dreissig bis vierzig Betriebe handeln. Sollte dies der Fall sein, müssen die Betriebe zusätzliche Sicherheitsmassnahmen ergreifen und die Kantons- und Bundesbehörden über verdächtige Sachverhalte informieren.
Die Änderung ist Teil des «Verordnungspakets Umwelt» vom Herbst 2019, das der Bundesrat am Freitag genehmigt und per Anfang 2020 in Kraft gesetzt hat. Ebenfalls Teil davon ist die revidierte Gebührenverordnung des Bafu. Damit können künftig hydrologische Daten gebührenfrei bezogen werden. Ausnahmen gelten nur noch bei besonders aufwendigen Anfragen.
Dem Bund entfallen dadurch rund 20'000 Franken pro Jahr, wie es im Bericht heisst. Dafür falle der Aufwand für das Ausstellen von Rechnungen weg.
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