Der Luzerner Regierungsrat verteidigt das zuständige Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD). Die Verbände prüfen nun weitere Schritte.

Sie hatten im vergangenen Sommer eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Darin warfen sie dem von Regierungsrat Fabian Peter (FDP) geführten Departement vor, zu wenig gegen die durch die Landwirtschaft verursachte Umweltverschmutzung zu tun. Der Regierungsrat komme seiner Aufsichtspflicht gegenüber dem BUWD zu wenig nach.

Für eine Verwaltungs- oder Aufsichtsbeschwerde seien die Voraussetzungen nicht gegeben, teilte die Luzerner Staatskanzlei am Donnerstag mit. Denn die Beschwerdeführer, der WWF, Pro Natura, Birdlife sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, seien nicht Partei in einem Verfahren gewesen, hiess es beim Kanton auf Anfrage der Nachrichtenagentur «Keystone-SDA». Daher habe die Regierung die Eingabe als formlosere verwaltungsrechtliche Anzeige behandelt, bei der es kein Rechtsmittel gibt.

Keine Massnahmen nötig
Der Regierungsrat habe das BUWD zur Stellungnahme aufgefordert und die erhobenen Vorwürfe abgeklärt. Er kam zum Schluss, dass diese nicht gerechtfertigt und aufsichtsrechtlichen Massnahmen gegen das Departement daher nicht nötig seien.

Die Umweltverbände hatten kritisiert, dass der Nutztierbestand im Kanton Luzern grösser sei als es der Boden und die Umwelt ertragen könnten. Er führe dazu, dass die Böden mit Phosphor überversorgt würden und dieser vom Regen in Gewässer gespült werde. Zudem gelange zu viel Ammoniak in die Luft und überdünge Wälder und Lebensräume.

Luzern entschied 2007, bis 2030 die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft um 30 Prozent zu reduzieren. Bis 2014 wurde lediglich eine Reduktion von 4,5 Prozent erzielt. Im Juni 2020 wurde die Zielsetzung angepasst. Im Vergleich zu 2014 solle neu die Ammoniakemission bis 2030 um 20 Prozent reduziert werden.

Widerspruch zu Umweltzielen
Die Umweltverbände bemängelten, die neuen Ziele seien zu wenig ambitioniert und reichten nicht aus, damit die Umwelt entlastet werde und die Vorschriften des Bundes eingehalten würden. Es stünden die Gesundheit der Bevölkerung, die Umwelt und das Leben künftiger Generationen auf dem Spiel.

Der Regierungsrat räumt zwar ein, dass die hohen Emissionen im Widerspruch zu den Umweltzielen stehen und dass Handlungsbedarf besteht. Er weist aber darauf hin, dass die involvierten Bundesämter die Fristenverlängerungen gewährt hätten. Dies gelte auch für die Verschiebung des Starts des Phosphorprojekts Phase III.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Reduktionsziele könnten mit den laufenden und geplanten Massnahmen erreicht werden, hält die Regierung fest. Zudem befinde man sich im Landwirtschafts- und Nutztierkanton Luzern in einem Spannungsfeld. Sechs Prozent der Beschäftigten sind hier im Agrarsektor tätig, dies gegenüber drei Prozent im Schweizer Durchschnitt.

Fassungslosigkeit bei Umweltverbänden 

Aus dieser Ecke gibt es Widerstand gegen strengere Auflagen. 145 Landwirte verlangten vom Kantonsgericht ein Normprüfungsverfahren, um die neue Verordnung zur Verminderung der Phosphorbelastung aufheben zu lassen. Das Verfahren ist derzeit hängig.

Die Umweltverbände reagierten «fassungslos» auf die Stellungnahme der Regierung. Diese habe die Chance nicht genutzt, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Man prüfen weitere Schritte, in welche Richtung diese gehen könnten, sei derzeit noch nicht klar, hiess es auf Anfrage.