Kanton Zürich
Strassenverlegung im Neeracherried
Vor rund einem Jahr ist beim Kanton Zürich ein Konzept zur Verlegung der Strassen aus dem Neeracherried eingegangen. Der Regierungsrat plant nun die Verlegung der Strassen weiter.
Anfang Mai 2017 haben die Gemeinden Höri, Neerach und Niederglatt gemeinsam mit Naturschutzverbänden dem Kanton Zürich ein Konzept zur Verlegung der Strassen aus dem Neeracherried vorgelegt.bDas Konzept sieht unter anderem vor, die Strassen durch das Neeracherried aufzuheben und die Ortsdurchfahrten von Höri und Niederglatt zu entlasten.
Der Autoverkehr der beiden Strassen durch das Ried soll gemäss Konzept neu auf der bestehenden Dielsdorferstrasse westlich des Rieds, auf der neuen Umfahrung Neeracherried-Höri östlich des Rieds und auf der neuen Umfahrung von Niederglatt entlang der Bahnlinie Niederglatt-Höri geführt werden.
Der Regierungsrat hat das Konzept nun geprüft, wie er am Donnerstag mitteilte. Er plane die Verlegung der Strassen aus dem Neeracherried gemäss Richtplan weiter. Die von den Gemeinden und den beteiligten Naturschutzverbänden eingebrachten Vorschläge sollen mit Ausnahme der Ostumfahrung Niederglatt im weiteren Projektverlauf vertieft geprüft werden.
Nationale Bedeutung
Das Neeracherried ist ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Gegenwärtig wird es von zwei Staatsstrassen durchquert: einerseits von der Wehntalerstrasse, anderseits durch die Glattal-/Kaiserstuhlstrasse. Zum besseren Schutz des Neeracherrieds sieht der kantonale Verkehrsrichtplan einen Rückbau aller Strassen im Neeracherried vor.
Mit einer Motion aus dem Jahr 2010 wurde der Regierungsrat beauftragt, ein Vorprojekt für die im Richtplan eingetragene Strassenverlegung zu erarbeiten. Das daraufhin ausgearbeitete Projekt wurde 2015 der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zur Prüfung unterbreitet. Die ENHK kam in ihrem Gutachten zum Schluss, dass die Strassenverlegung gesamthaft eine Verbesserung für das national geschützte Ried mit sich bringe.
Der Regierungsrat hat nun beschlossen, lediglich die im Richtplan enthaltenen und mit der Motion im Jahre 2010 geforderten Strassenverlegungen weiterzuverfolgen, nicht aber die Ostumfahrung Niederglatt.
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