Die Wässermatten-Verordnung geht auf einen Grossratsentscheid von 2015 zurück und legt gewisse Standards bei der Bewirtschaftung der Wässermatten fest. Nach einer Überprüfung durch Amtsstellen der kantonalen Verwaltung wurden aber einige Änderungen vorgenommen.

Beispielsweise müssen die Wässermatten-Bewirtschafter nun sicherstellen, dass Düngemittel nicht ausgewaschen werden. Ein Düngeverbot wird aber in der kantonalen Überbauungsordnung (KÜO) nicht verankert. Neu hält die Überbauungsordnung auch fest, dass etwa Kantonsstrassen und Hochwasserschutzanlagen ausgebaut werden können, wenn sie dem Zweck der KÜO nicht widersprechen.

Schweizweite Besonderheit  
Die Oberaargauer Wässermatten sind die schweizweit letzten Überbleibsel einer ehemals weit verbreiteten Landschaftsnutzung mit reinem Grasbau und einem hoch entwickelten Bewässerungssystem. Mönche aus St. Urban LU entwickelten dieses System im ausgehenden Mittelalter.

Die Wässermatten gehören zu den sogenannten Lebendigen Traditionen der Schweiz. Die meisten befinden sich im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung.

Weil die traditionelle Bewirtschaftung dieser Wässermatten für die Bauern mit Ertragseinbussen und Mehraufwand verbunden ist, wurde 1992 eine Stiftung gegründet, welche den heute noch rund 60 «Wässerbauern» Entschädigungen auszahlt. Doch geht dieser Stiftung wegen sinkender Zinserträge langsam das Geld aus.

Der bernische Grosse Rat beschloss deshalb im November 2015, der Stiftung 3,75 Millionen Franken zukommen zu lassen, falls letztere in ein paar Jahren ihr Kapital aufgebraucht hat. Es handelt sich um eine sogenannte «Eventualverpflichtung».

«Dieser finanziellen Verpflichtung muss ein geeignetes planerisches Instrument zugrunde liegen, das den minimal einzuhaltenden Schutz für alle unter Vertrag stehenden Wässermatten garantiert», schreibt das AGR dazu. Gemeint ist die KÜO.

Die KÜO Wässermatten sieht allerdings auch vor, dass weitergehende Bestimmungen in den Wässer- und Bewirtschaftungsverträgen geregelt werden, welche die Wässermatten-Stiftung mit den Bewirtschaftern abschliesst.

Fertig Mitte nächstes Jahr  
Öffentlich aufgelegt wird die KÜO in den betroffenen Gemeinden des Oberaargaus, also in den Tälern der Langete, der Önz und der Rot, sowie beim AGR in Bern. Dieses Amt wird die Unterlagen Ende Juni auch auf dem Internet veröffentlichen, wie es beim AGR auf Anfrage hiess. Enden wird die öffentliche Auflage am 20. August.

Das AGR geht davon aus, dass der Regierungsrat bis Mitte 2019 die kantonale Überbauungsordnung Wässermatten beschliessen kann.