Das Bezirksgericht Affoltern ZH hat den Zürcher Bauernverbandspräsidenten Ferdi Hodel der fahrlässigen Tierquälerei schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe. Schuldsprüche gab es auch für Hodels Frau und eine Helferin.

Gemäss dem am Dienstag bekannt gewordenen Urteilsdispositiv beläuft sich die bedingte Geldstrafe auf 40 Tagessätze zu 250 Franken, jene für seine Frau auf 40 Tagessätze zu 30 Franken und jene für die dritte Beschuldigte auf 30 Tagessätze zu 10 Franken. Die Probezeit für alle drei wurde auf zwei Jahre angesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht hatte Ende Oktober stattgefunden. Angeklagt worden waren die drei aufgrund eines Zwischenfalls mit einem Pferd im März 2012 auf Hodels Pferdezuchtbetrieb.

Der heute 49-Jährige hatte zusammen mit den beiden Frauen ein kurz zuvor verkauftes Springpferd soweit bringen wollen, dass es sich in den Pferdeanhänger verladen liess. Das Training dauerte vier Stunden lang und das Tier holte sich dabei eine schwere Rückenverletzung. Zwei Monate später wurde es eingeschläfert.

Hodels Anwältin teilte am Dienstag namens ihres Mandanten mit, dass man das Urteil nicht akzeptiere. Es wird also ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen.