Das Regionalgericht des Broyebezirks erklärte den Mann wegen vorsätzliche Brandstiftung mit Gefährdung von Leben und körperlicher Unversehrtheit sowie der Verleumdung und Irreführung der Justiz für schuldig. Der Sachschaden der Brände beträgt mehrere hunderttausend Franken. 

Der 25-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Freiheitsentzug beantragt. 

Hohes Rückfallrisiko 
Für das Gericht ist Zurechnungsfähigkeit des Mannes vermindert. Die ambulante Behandlung habe offenbar nicht gefruchtet, das Rückfallrisiko sei nach wie vor hoch. Der junge Mann wird sich einer Behandlung in einer Einrichtung unterziehen müssen, um seine verschiedenen Störungen wie Impulsivität, Pyromanie und gelegentlichen Alkoholkonsum zu behandeln. 

Laut der Anklageschrift hatte er zwischen dem 9. Juli 2017 und dem 5. August 2017 sein Wohngebäude angezündet, dann zwei Stoppelfelder, ein Bauernhaus, das Pferdegestüt, eine Landwirtschaftsmaschine und einen Strohballen («Tierwelt online» berichtete). Es folgten ein weiteres Bauernhaus, eine Parkgarage, ein Stall und ein weiteres Gebäude. Bis auf einen Fall bestritt der Mann die Brandstiftungen. 

Verhaftet wurde der Mann nach dem letzten Brand. Der im Kanton Waadt lebende Mann wies Verbrennungen auf, die auf die Explosion zurückzuführen waren. Zudem fand die Polizei Brandbeschleuniger auf seinen Kleidern und identifizierte seine DNA auf Kanistern im Keller. Die Auswertung seiner Telefondaten zeigte, dass er in den Brandnächten unterwegs war. 

79 tote Tiere 
79 Tiere starben, 24 davon in Avenches. Im Fall des ersten Brands evakuierte die Feuerwehr 28 Personen. 

Laut zwei psychiatrischen Gutachten weist der junge Mann intellektuelle Mängel auf. Bei Stress bestehe die Gefahr, dass er ein schon fast psychotisches Verhalten zeige. Brände zu legen sei das letzte Mittel geworden, um innere Spannungen zu lösen. 

Gemäss der einen Expertise war die Schuldfähigkeit des Mannes zum Zeitpunkt der Taten mittelschwer vermindert. Die Rückfallgefahr sei moderat.