Für die Organisation und die Förderung des Herdenschutzes gelten ab dem 1. Januar 2014 neue Regeln. Der Bundesrat hat am Mittwoch die revidierte Jagdverordnung genehmigt und auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Darin werden die vom Bund unterstützten Massnahmen zum Herdenschutz definiert.

Der Bund fördert die Zucht, Ausbildung, Haltung und den Einsatz von Herdenschutzhunden. Voraussetzung ist, dass die Hunde zu einer geeigneten Rasse gehören sowie für den Herdenschutz fachgerecht gezüchtet, ausgebildet, gehalten und eingesetzt werden. Heute sind in der Schweiz rund 200 Herdenschutzhunde im Einsatz. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) geht davon aus, dass jährlich 30 bis 40 Tiere neu dazu kommen. Die gute Ausbildung der Tiere soll verhindern, dass es wie vereinzelt in der Vergangenheit zu Problemen mit Touristen kommt.

Bund kann auch Zäune unterstützen
Kritikern ist der Bundesrat etwas entgegen gekommen. Nach der Vernehmlassung hat er in der Verordnung verankert, dass der Bund weitere Massnahmen der Kantone für den Herdenschutz fördern kann, wenn Schutzhunde nicht ausreichen oder nicht zweckmässig sind. Damit könnte der Bund etwa die Verstärkung bestehender Zäune unterstützen, hiess es beim BAFU.

Aktuell wendet das BAFU für den Herdenschutz 1,5 Millionen Franken auf. Für die Neuorganisation des Herdenschutzes werden für das Jahr 2014 rund 2 Millionen Franken benötigt, ab 2015 sind es 3 Millionen Franken. Laut dem BAFU hat der Bundesrat den Wildtierkredit ab 1015 auf 2,9 Millionen Franken erhöht. Der Bund kommt weiterhin auch für Wildschäden auf, er trägt 80 Prozent der Kosten. Es geht dabei um Wildschäden durch Luchs, Bär, Wolf – und neu auch Goldschakal. Ein Goldschakal wurde vor zwei Jahren erstmals in der Schweiz gesichtet. Das BAFU geht davon aus, dass sich das Tier ausbreiten könnte.

Höhere Beiträge für Schafsömmerung
Die Revision der Jagdverordnung läuft parallel zur Revision landwirtschaftlicher Verordnungen im Rahmen der neuen Agrarpolitik. Diese sehen etwa höhere Beiträge für die Schafsömmerung vor, sofern die Bewirtschafter beim Herdenschutzprogramm des BAFU mitmachen. Diese Verbindung sei vor allem deshalb sinnvoll, weil nur eine geordnete Weideführung den Herdenschutz vielerorts erst möglich mache, schreibt das Bundesamt.

Die revidierte Jagdverordnung basiert auf einem Bericht zum Herdenschutz, den der Bundesrat im Auftrag des Parlaments erstellen liess und ebenfalls am Mittwoch verabschiedet hat. In Zukunft sei mit dem fast flächendeckenden Auftreten des Wolfes in den Alpen, Voralpen und allenfalls im Jura zu rechnen, heisst es im Bericht.

Herdenschutzhunde schützten am effizientesten vor Nutztierschäden, die durch Grossraubtiere verursacht würden. Ausserhalb des Sömmerungsgebiets könne ein Schutz mit gewissen einfachen Anpassungen der ortsüblichen Elektrozäune erreicht werden. Als Spezialfälle kämen dem Abfallmanagement und dem Schutz von Bienenständen gegen den Braunbären regionale Bedeutung zu. Wichtig für die Umsetzung eines wirksamen Herdenschutzes seien die Fach- und Beratungsstellen sowie der Verein Herdenschutzhunde Schweiz, schreibt der Bundesrat weiter.

Falknerei geregelt
Mit der Revision der Jagdverordnung wird neu auch die Falknerei geregelt. Die Jagd mit zahmen, abgerichteten Greifvögeln sei eine alte Tradition, die von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannt worden sei, hält das BAFU fest. Die Haltung der Vögel für die Jagd erfordere eine gesonderte Beachtung des Tierschutzes.

Auf Zustimmung stossen die Verordnungsänderung und die Mittelaufstockung bei der Naturschutzorganisation Pro Natura. Damit ebne der Bundesrat den Weg für eine nachhaltige Schafhaltung in der Schweiz. Pro Natura sieht nun die Kantone und die Schafhalter in der Pflicht. Diese müssen die Gelder abholen und sinnvoll einsetzen.