Bei einer Routinekontrolle auf einem einzeln gelegenen Gehöft in Blumberg – wenige Kilometer oberhalb der Grenze zum Kanton Schaffhausen –  ist ein Fall der Geflügelpest aufgetreten. Dies teilte das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis am Dienstag mit.

Dabei handle es sich um das H5N3-Virus, was bedeute, dass diese Viren für Nutzgeflügel nur schwach krank machend seien. Die Tiere zeigten noch keine Krankheitssymptome. Dennoch musste der Betrieb gesperrt und der gesamte Geflügelbestand – 102 Straussen sowie 28 Hühner – getötet werden.

Sperrzone für Geflügeltransporte
Darüber hinaus wurde in einem Umkreis von einem Kilometer um den Betrieb ein Sperrgebiet eingerichtet, innerhalb dessen ein absolutes Geflügelverbot herrscht. Glücklicherweise ist der betroffene Hof der einzige mit Geflügelhaltung im Umkreis, aber auch Transporte, etwa von lebenden Hühnern, sind im Sperrbezirk verboten. 

Bislang liegen laut dem Landratsamt keine Anhaltspunkte vor, dass die Krankheit weiterverschleppt wurde. Das Sperrgebiet könne frühestens drei Wochen nach Abschluss der Reinigungs- und Desinfektionsmassnahmen wieder aufgehoben werden.

Keine Ansteckungsgefahr für Menschen
Die Geflügelpest tritt in Deutschland immer wieder auf. 2013 verzeichneten die Behörden deutschlandweit zwölf Fälle. Beim H5N3-Virus handelt es sich um ein Virus, das nicht auf den Menschen übertragbar ist. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1.