Zwar könnten US-Kongress und -Präsident grundsätzlich den Schutz von Gesetzen auch auf Tiere ausweiten, erklärte Bundesrichter William Orrick am Mittwoch in San Francisco. Es gebe aber «keinen Hinweis» darauf, dass dies beim Urheberschutz der Fall sei. Naruto besitze daher kein Copyright an seinen Fotos.

Der britische Fotograf David Slater hatte 2011 eine Serie von Tierbildern auf Sulawesi geschossen. In einem später veröffentlichten Buch fügte er zwei von Naruto aufgenommene Selbstporträts hinzu - die Bilder des grinsenden Affen gingen im vergangenen Jahr um die Welt.

Peta klagt für Affe
Im September reichte die Tierschutzorganisation Peta im Namen des Affen eine Copyright-Klage ein. Naruto müsse zum «Urheber und Eigentümer seines Fotos» erklärt werden, forderte Peta. Das Urheberrechtsgesetz in den USA verbiete einem Tier nicht das Copyright, «und da Naruto das Foto gemacht hat, gehört ihm das Copyright, wie es jedem Menschen gehören würde».

Slater argumentiert dagegen, er habe das Urheberrecht an den Fotos, weil er das Stativ aufgebaut habe und dann nur für wenige Minuten weggegangen sei - in der Zeit habe der Affe seine Kamera an sich gerissen. Plattformen wie Wikipedia meinen wiederum, die Bilder gehören in die Public Domain (die in etwa der europäischen Gemeinfreiheit entspricht), da sie von einem Tier gemacht wurden und daher niemand Anspruch auf das Urheberrrecht erheben könne. 

Der Fotograf Slater meint darum auch, dass ihm die Verbreitung der Fotos über Wikipedia finanzielle Einbussen gebracht hätte. Bevor die Fotos auf Wikipedia zur Verfügung standen, hätte er mit ihnen viel Geld verdienen können, klagte er gegenüber «BBC News». Jetzt sei niemand mehr bereit, dafür zu zahlen.