Zwei Schafrisse in Heiden im Kanton Appenzell Ausserrhoden konnten mittels DNA-Analyse eindeutig dem Wolfsrüden M75 zugeordnet werden. Dies teilte die Ausserrhoder Kantonskanzlei am Mittwoch mit. Das Amt für Raum und Wald erlaubt nun den Abschuss des Wolfs auf dem Kantonsgebiet von Appenzell Ausserrhoden. Dem Tier konnten insgesamt bereits 55 Wolfsrisse innert vier Monaten nachgewiesen werden.

Gegen denselben Wolf ist Anfang Mai auch vom Kanton St. Gallen eine Abschussverfügung erlassen worden. Graubünden und Tessin hatten ihn bereits im März zum Abschuss frei gegeben, jedoch ist in diesen beiden Kantonen die Frist von sechzig Tagen, während der die Verfügung gültig war, bereits abgelaufen. Laut Georg Brosi, Vorsteher des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden, kommt eine Verlängerung der Bewilligung erst dann in Frage, wenn es Hinweise gibt, dass sich der Wolf wieder in den enstprechenden Kantonen aufhalte.

Auffälliges Verhalten
Wenn ein Wolf in einem Kanton zum Abschuss frei gegeben wird, stellt sich die Schwierigkeit, das Tier von seinen Artgenossen zu unterscheide. «Wir beurteilen jeden Fall nach dem Verhalten des Wolfes», sagt Brosi. Dabei bestehe immer eine gewisse Unsicherheit. Dass ein Wolf wie M75 in umzaunte Weiden eindringe, sei aber ein seltenes, auffälliges Verhalten.

Über den ins Visier genommenen Wolf ist wenig bekannt. Es scheint sich um einen unruhigen Wandergesellen zu handeln. Das Tier wurde im vergangenen Januar im Bergell erstmals genetisch identifiziert. Wo sich M75 derzeit aufhält, ist nicht bekannt.