Damit soll verhindert werden, dass das Geflügel in den Ställen sich bei Wildvögeln ansteckt. Um jeden Kontakt von Wildvögeln mit Hausgeflügel zu vermeiden, müssen Fütterung und Tränke in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Dienstag mit. Ausserdem muss sicher gestellt werden, dass wenn das Geflügel nach draussen geht, durch die Öffnungen keine Wildvögel in den Stall fliegen können. Allein im Thurgau sind von den Massnahmen rund 1700 Geflügelhalterinnen und -Halter mit 1,2 Millionen Tierenbetroffen.

«Unser einziges Ziel ist es, das Geflügel zu schützen», sagte Hans Wyss, Direktor des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), am Dienstag vor den Medien in Bern. Falls sich diese Vorgaben nicht einhalten liessen, müssten die Tiere in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen Begrenzungen untergebracht werden. Bei Geflügelhaltungen seien die Halter zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen. Das Virus sei nach heutigen Erkenntnissen zudem nicht auf Menschen übertragbar.

Präventive Massnahmen
Gleichzeitig gibt der Bund aber Entwarnung: Für eine Ansteckung in Schweizer Geflügelbetrieben gibt es laut BLV derzeit keine Anhaltspunkte. Die Massnahmen zielen aber darauf ab, dies «unterallen Umständen zu verhindern».

Der Bund fordert grosse Wachsamkeit und hält Geflügelhalterinnen und -Halter an, seine Empfehlungen umzusetzen. Diese seien verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen, schreibt das BLV weiter. Die Massnahmen gelten vorerst bis Ende Januar 2017. Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf Menschen übertragbar.

In der Schweiz gibt es rund 20'000 Geflügelbetriebe. Aus Sicht des Bundes dürften die Massnahmen, die vorerst bis Ende Januar 2017 gelten, keine Probleme für die Tierzüchter darstellen. Das Virusist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf Menschen übertragbar.

Fälle an drei Schweizer Seen
Erstmals aufgetaucht ist die Vogelgrippe des Typs H5N8 vor rund zehn Tagen am Bodensee. Dort verendeten bislang 80 Wildvögel, hauptsächlich Reiherenten. Am Wochenende wurden auch zwei Fälle am Genfersee nachgewiesen («Tierwelt Online» berichtete).

Am Dienstag ist das Virus nun auch am Neuenburgersee nachgewiesen worden: In Estavayer-le-Lac FR fand ein Wildhüter-Fischereiaufseher einen toten, infizierten jungen Höckerschwan. Die Todesursache sei das H5N8-Virus gewesen, schreibt die Staatskanzlei des Kantons Freiburg in einer Mitteilung.

Österreich am stärksten betroffen  
Eine besondere Herausforderung für den Bund ist die Tatsache, dass mit dem Bodenseegebiet gleich drei Länder betroffen sind. Deutschland, Österreich und die Schweiz sprechen sich bei der Lagebeurteilung und den Massnahmen ab. Dabei setzten die Staaten auf ein stufenweises Vorgehen und passten ihre Vorkehrungen der Lageentwicklung an, heisst es in der BLV-Mitteilung weiter.

Anders als die Schweiz hat Österreich eine Stallpflicht für Geflügel erlassen. Betroffen davon sind 13 Gemeinden im Bezirk Bregenz und Dornbirn. In Vorarlberg sind seit Ausbruch der Vogelgrippe insgesamt 150 verendete Wildvögel gefunden worden. Auch auf einem Trutenhof im Bezirk Bregenz war am Freitag das Virus festgestellt worden.

Auf einer Hühnerfarm im selben Bezirk war am Wochenende zunächst ebenfalls von einer Vogelgrippe-Infektion ausgegangen worden. Nach jüngsten Erkenntnissen ist das Geflügel dort aber vermutlich an einer normalen Grippe erkrankt, wie die Nachrichtenagentur apa meldete.

Dafür sind in einem Geflügelbetrieb in Norddeutschland Tiere an der Vogelgrippe erkrankt. Die Geflügelpest brach in einer geschlossenen Tierhaltung mit rund 30'000 Hühnern im Kreis Schleswig-Flensburg aus. Das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), wies am Samstag den hochpathogenen Erreger H5N8 nach. Aus Südungarn meldete die deutsche Nachrichtenagentur dpa ebenfalls Erkrankungen in einer Geflügelfarm.

Erreger aus Russland und der Mongolei
Das Vogelgrippe-Virus, das zurzeit in der Schweiz und mehreren anderen Ländern Mitteleuropas auftritt, ist vermutlich von Zugvögeln aus Russland nach Mitteleuropa getragen worden. Der Erreger ist im Sommer 2016 bei Wildvögeln in Zentralrussland, in Sibirien und der Mongolei nachgewiesen worden.

Da der aktuell in Mitteleuropa auftretende Erreger dem im Sommer gefundenen «sehr ähnle», könne man davon ausgehen, dass er von dort über Wildvögel nach Westen gelangt sei, sagte der Präsident des deutschen FLIs, Thomas Mettenleiter.

Der Vogelzug, bei dem Hunderttausende Vögel allwinterlich vor der Kälte im Osten und Norden Europas nach Westen fliehen, steht erst am Anfang. Ob mit der Westdrift von Zugvögeln in den kommenden Wochen mehr infizierte Wildvögel in Mittel- und Westeuropa gefunden werden, müsse abgewartet werden, sagte Mettenleiter.