Der Biberbestand im Kanton Zürich habe sich erfreulich entwickelt, teilte die Baudirektion am Freitag mit. Im Jahr 2011 seien rund 250 Tiere gezählt worden. Noch immer steht der Nager jedoch auf der Roten Liste der gefährdeten Arten und müsse geschützt werden.

Als fleissiger Baumeister fällt der Biber Bäume, staut Bäche oder untergräbt zuweilen Strassen und Wege. Weil dies zu Konflikten führen kann, hat der Kanton Zürich 2012 ein Biberkonzept erlassen, das unter anderem auch die Schaffung
einer Biberfachstelle vorsah. Gedacht ist sie als Drehscheibe für alle Informationen rund um den Biber, aber auch als Anlaufstelle bei Schwierigkeiten mit dem Biber. Sie berät vor Ort Landeigentümer, Landwirte, Förster und weitere Betroffene, wie es in der Mitteilung heisst.

Mit der Führung der Fachstelle hat die Fischerei- und Jagdverwaltung die Greifensee-Stiftung beauftragt. Sie ist – ebenfalls im Auftrag des Kantons – bereits verantwortlich für die Information und Aufsicht in den beiden Naturschutzgebieten Greifensee und Pfäffikersee. Geleitet wird die Fachstelle vom Forstwart Urs Wegmann und von der Biologin Laura Walther.

Über Entschädigungen entscheidet die Jagdverwaltung
Verantwortlich für die Umsetzung des Biberkonzepts bleibt die kantonale Fischerei- und Jagdverwaltung. Sie erteilt Ausnahmegenehmigungen im Umgang mit dem Biber und entscheidet über Entschädigungen für Präventionsmassnahmen oder bei Schäden, die durch den Biber angerichtet werden.