Ein schwerer Fall liegt dann vor, wenn die Täter gewerbs- oder bandenmässig handeln oder eine grosse Anzahl von geschützten Exemplaren betroffen ist. In der Botschaft ist von Mengen wie hundert Kilogramm Elfenbein oder mehr als fünfzig Schals der Tibetantilope die Rede. Die Höchststrafe soll in diesen Fällen bis zu fünf Jahre Gefängnis betragen.

Nicht schwere, aber vorsätzlich begangene Taten sollen künftig als Vergehen statt wie bisher als Übertretung gelten. Sie können so mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

Neu soll zudem eine Informationspflicht für Personen gelten, die Exemplare geschützter Arten in der Presse oder im Internet anbieten: Sie sollen nicht mehr anonym bleiben dürfen und sollen Informationen zu den angebotenen Exemplaren bereitstellen müssen.

Auch Züchter im Visier
Zuchtbetriebe sollen neu eine Bestandeskontrolle führen müssen. Ziel soll es sein, dem «Weisswaschen» wilder Exemplare in Zuchten einen Riegel zu schieben. Weiter sollen die Regeln für die Einziehung präzisiert werden. Schliesslich soll die Kompetenz des Bundes ausgedehnt werden, für gewisse Tier- und Pflanzenarten Einfuhrverbote zu erlassen.

Im Ständerat gab lediglich ein Änderungsantrag einer Minderheit zu reden. Diesen lehnte die kleine Kammer mit 24 zu 15 Stimmen ab. Maya Graf (Grüne/BL) plädierte erfolglos dafür, die Liste der Tiere, für die eine Einfuhrbewilligung des Bundes erforderlich ist, um Fische und Wirbellose zu ergänzen. Im Gesetz verankert sind lebende Exemplare nicht domestizierter Arten von Säugetieren, Vögeln, Reptilien und Amphibien.

Grosse Handelsmengen
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCites) kommt der Bundesrat einer Forderung des Parlaments nach. Das Gesetz setzt das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Cites-Übereinkommen) um. Die Schweiz ist seit 1975 Vertragsstaat.

Das Handelsvolumen ist beträchtlich: Nach Angaben des Bundesrats gelangen im Durchschnitt jährlich rund 1,4 Millionen Pflanzen und tausend lebende Tiere, die im Cites aufgeführt sind, in die Schweiz. Hinzu kommen rund eine Million Uhrarmbänder, 60'000 Paar Schuhe und zehn Tonnen Kaviar.

Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.