Die je vier afrikanischen und asiatischen Schuppentierarten werden in den Anhang 1 des Artenschutzabkommens (CITES) aufgenommen, welches den Handel mit bedrohten Tierarten verbietet. Dies teilte die Artenschutzkonferenz am Mittwoch mit. Seit 1994 waren die auch Pangoline genannten Insektenfresser bereits in Anhang 2 des Abkommens gelistet, das Handelsbeschränkungen vorschreibt.

Schuppentiere sind bei Wilderern sehr begehrt. Ihr Fleisch, aber auch ihre Knochen und Organe gelten vor allem in China und Vietnam als Delikatessen. Den Schuppen aus Keratin wird in der traditionellen asiatischen Medizin ebenso wie den Hörnern von Nashörnern eine heilende Wirkung nachgesagt. In einigen afrikanischen Kulturen herrscht der Glaube, die Tiere hielten böse Geister fern. Die traditionelle afrikanische Medizin schätzt zudem das Fett, das Blut und die Knochen von Schuppentieren.

Eine leichte Beute
Tierschützern zufolge ist das Schuppentier das am häufigsten illegal gehandelte Tier der Welt. Laut WWF wurden in den vergangenen zehn Jahren schätzungsweise eine Million Pangoline weltweit gewildert und illegal gehandelt. Die höchstens 20 Kilogramm wiegenden, scheuen Tiere rollen sich in Gefahrenmomenten zusammen und sind damit leichte Beute für Wilderer. Die Aufzucht von Schuppentieren gilt hingegen als schwierig, weil die Tiere das Leben in Gefangenschaft als Stress empfinden.

Die Entscheidung der Konferenz, die Tiere in die höchste Schutzstufe aufzunehmen, sei ein «wichtiger Schritt für den internationalen Artenschutz», erklärte Arnulf Köhncke, Artenschutzexperte beim WWF Deutschland. Nun müssten die betroffenen Staaten «zügig auch strengere Kontrollen und Strafen einführen».

Auch Berberaffen werden besser geschützt
Die Tierschutzorganisation Ifaw begrüsste auch die Aufnahme des Berberaffen in die höchste Schutzkategorie. Der in Nordafrika und Gibraltar vorkommende Primat, der häufig als Haustier nach Europa verkauft werde, sei nun besser vor dem internationalen Handel geschützt, erklärte Ifaw-Experte Rikkert Reijnen. Die noch bis zum 5. Oktober dauernde Konferenz in Südafrika findet auf der Grundlage des Washingtoner Artenschutzabkommens statt, das 1973 ausgehandelt wurde und 1975 in Kraft trat. Es regelt den weltweiten Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten.