Laut den Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung kann eine Abschussbewilligung erteilt werden, wenn ein Wolf mindestens 25 Schafe innerhalb eines Monats oder 35 Schafe innert der Frist von vier Monaten angegriffen und getötet hat. Diese Voraussetzung ist im Wallis erfüllt, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte: Ein Wolf hat im Vallon de Rechy und im Val d'Anniviers zwischen dem 19. Juni und dem 8. August insgesamt 38 Schafe gerissen. Deshalb hat Staatsrat Jacques Melly hat den Abschuss des Grossraubtieres angeordnet.

Es ist nicht der erste Wolf, der sein Leben auf behördliche Anordnung lassen muss: Im Juni bewilligten bereits die Urner Behörden den Abschuss eines Wolfes. Seit 1998 bis heute wurden in der Schweiz 15 tote Wölfe gefunden. Acht von ihnen wurden mit Bewilligung (VS 7, GR 1) abgeschossen. Zwei weitere Wölfe wurden gewildert (VS 1, GR 1) und einer irrtümlich geschossen (GR 1). Drei weitere Wölfe wurden von einem Zug überfahren (je einer in BE, ZH und TI), und ein Wolf kam 1999 im Simplon-Gebiet angeblich unter einen Schneepflug.

Die Zahl der Risse durch Wölfe beläuft sich auf 100 bis 300 Nutztiere pro Jahr. Opfer sind neben Wildtieren wie Hirschen und Rehen hauptsächlich Schafe und Ziegen, selten Rindvieh.