Ein Taubenhalter hat eine Taube mit Gift bestrichen, um damit einen Greifvogel zu töten. Damit sie auch wirklich erwischt wird, hat er sie aus dem Taubenschlag ausgesperrt. Damit verstiess er gegen mehrere Gesetze. Das Bezirksgericht Bülach sprach ihn am Dienstag schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von Fr. 9000.– und einer Busse von Fr. 1500.– sowie zur Übernahme der Gerichts- und Untersuchungskosten, wie BirdLife Schweiz mitteilt.

Dies ist die zweite Verurteilung eines Taubenzüchters, nachdem das Bezirksgericht Dielsdorf letztes Jahr einen Züchter zu 11 Monaten bedingt und 4000 Franken Busse verurteilt hatte («Tierwelt online» hat berichtet). Dieser hatte im Herbst 2015 mit einer mit Gift bestrichenen Taube einen Habicht getötet.