Der Biber sorgt im Fürstentum Liechtenstein seit über zwei Wochen für Schlagzeilen und öffentlich ausgetragene Meinungsverschiedenheiten. Zwei auf Gemeindegebiet von Balzers aufgestellte Biberfallen hatten die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt. Die Fangvorrichtung waren vom Liechtensteiner Amt für Umwelt platziert worden, um zu verhindern, dass die Tiere sich im Naturschutzgebiet «Hälos» in Triesen ausbreiten und dort die Hochwasserschutzanlage beschädigen. Die Biber wurden eingefangen und danach getötet.

Die Umweltorganisationen WWF St. Gallen und Pro Natura St. Gallen-Appenzell protestierten in einer am Montag verschickten Mitteilung scharf gegen den Umgang mit dem Biber im Fürstentum. Liechtenstein habe in in den letzten Jahren zwei Dutzend Biber getötet. Die beiden Organisationen schrieben, das Vorgehen in Liechtenstein komme «fast schon an eine Massentötung» heran. Das Fürstentum hemme die natürliche Ausbreitung des Bibers auch im Schweizer Teil des Flusssystems Alpenrhein. Erwähnt wird zudem, dass in der Schweiz in den letzten Jahren kein einziger Biber durch Anordnung der Behörden geschossen worden sei.

Fünf Biber getötet seit Anfang Jahr
Behördenangaben zufolge sind in Liechtenstein im laufenden Jahr bislang fünf Biber gefangen und getötet worden. Schätzungen zufolge leben derzeit 30 bis 40 Biber im Fürstentum. Die Einwanderung begann vor neun Jahren. Der Biber ist geschützt, natürliche Feinde hat er nicht. Gefahr droht ihm einzig von den Behörden, wenn sich der Nager in Hochwasserschutzanlagen aufhält und diese destabilisiert. Dann können die an sich durch die Berner Konvention geschützten Tiere getötet werden.

Kritisiert wird vor allem das Fehlen eines Biber-Konzeptes in Liechtenstein. Helmut Kindle, Chef des Amtes für Umwelt, ist sich dieser Tatsache bewusst. Die Ursache sei, dass sich die in die Ausarbeitung eines solchen Projekts involvierten Ämter, Umweltorganisationen und Fischer nicht einig geworden seien.

Keine Lösung in Sicht
Inzwischen hätten sich verschiedene grundsätzliche Szenarien für den zukünftigen Umgang mit dem Biber abgezeichnet. Diese Szenarien sollen breit diskutiert werden. Kindle dämpft indes zu hohe Erwartungen: Auch ein solches Konzept werde nicht gewährleisten, dass in Zukunft in Liechtenstein keine Biber mehr entnommen werden müssten.

Das Amt für Bevölkerungsschutz des Fürstentums Liechtenstein schreibt in einer Stellungnahme, die Lebensraumansprüche des Bibers seien nicht mit dem Hochwasserschutz vereinbar. Auch wenn die Anlagen zum Hochwasserschutz saniert würden, werde der Biberbestand weiterhin reguliert werden müssen.