Die Massnahme wurde vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gemeinsam mit den kantonalen Behörden angeordnet. Sie soll die Ansteckung von Hausgeflügel mit dem Vogelgrippe-Virus H5N5 verhindern, wie es in einer Mitteilung des BLV und des Kantons Thurgau vom Dienstag hiess.

In den Kontrollgebieten darf Geflügel nur noch in Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Auslaufflächen sind mit Netzen abzudecken. Geflügelhalter müssen vor dem Betreten der Ställe die Schuhe wechseln und Überkleider anziehen.

Alle Geflügelhaltungen müssen beim Kanton registriert werden. Diese Vorschriften gelten vorläufig bis zum 15. März. Die Lage werde laufend analysiert und die Massnahmen wenn nötig angepasst, schreibt das BLV.

Wildvogel-Kadaver melden
In den Beobachtungsgebieten soll der Gesundheitszustand des Geflügels genau beobachtet werden. Wenn mehrere Hühner erkranken oder sterben, muss dies einem Tierarzt oder dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden. Wer irgendwo Kadaver von Wildvögeln findet, soll diese nicht berühren und den Fund der Polizei oder der Wildhut melden.

Die Wildwasservögel, die im Bodenseegebiet überwintern, befinden sich nicht mehr auf dem Weg in den Süden, sondern sind in ihren Winterquartieren angekommen und bleiben stationär. Daher sei es unwahrscheinlich, dass sich das Virus in der ganzen Schweiz ausbreite, heisst es im Communiqué.

Es gebe auch keine Hinweise, dass das Virus H5N5 von Tieren auf Menschen übertragen werden könne. Im Winter 2016/2017 hatte sich das Vogelgrippe-Virus vom Subtyp H5N8 in der ganzen Schweiz verbreitet. Damals waren aber bereits im November die ersten Fälle aufgetreten, als sich die Zugvögel noch auf dem Flug in ihre Winterquartiere befanden. Dadurch breitete sich das Virus schnell in der ganzen Schweiz bei Wildvögeln aus. Dank rascher Massnahmen durch Behörden und Geflügelhalter griff das Virus 2016/2017 auf keine einzige Geflügelhaltung über.