Das Netz der 17 Schlingenfallen fanden sie in den Bergen am Rhoneknie, im Einwanderungskorridor des Luchses, der das Wallis mit den Voralpen verbindet. «Einige Fallen waren zum Zeitpunkt ihrer Entdeckung im Jahr 2015 inaktiv, andere aber betriebsbereit», liess sich Raphaël Arlettaz von der Universität Bern in einer Mitteilung der Hochschule zitieren. 

Er ist Erstautor der Studie, von der verschiedene Medien, darunter auch «Tierwelt online», im vergangenen Jahr berichtet hatten und die nun von unabhängigen Experten begutachtet und im Fachmagazin «Frontiers in Conservation Science» publiziert wurde. 

Wilderei einzige plausible Hypothese 
In den Voralpen entwickelt sich die Luchspopulation seit der Wiederansiedlung vor rund vierzig Jahren gut. Im Vergleich dazu ist sie im Rhonetal um rund achtzig Prozent geringer, wie das Team mit Fotofallen und Spuren im Schnee feststellen konnte. 

Die Forschenden untersuchten, ob der tiefe ermittelte Bestand aus der Dichte oder Positionierung des Fotofallen-Netzwerks resultieren könnte oder ob es zu wenig Beute für den Luchs im Wallis gibt. Diese Hypothesen konnten sie in der Studie allerdings entkräften, womit einzig die nicht widerlegbare Wilderei-Hypothese übrig blieb. 

Luchs-Krimi im Wallis 
In ihrer Studie dokumentieren die Forschenden einen Fall von Luchs-Wilderei, für den es 1995 einen ersten Hinweis gab. Damals tauchte ein Foto eines Jägers in den Medien auf, der mit einem Gewehr hinter zwei toten Luchsen kniete. «Die Kopfposition der Luchse deutet stark darauf hin, dass sie durch Halsschlingen getötet wurden», sagte Arlettaz im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Das Gericht akzeptierte jedoch die Behauptung des Jägers, er habe die Luchse tot gefunden – und sprach ihn frei. 

Im Jahr 2005 trat ein Wanderer mit seinem Fuss in eine Luchsfalle. Er erstatte Anzeige gegen Unbekannt bei der örtlichen Polizei und wurde von einem kantonalen Wildhüter begleitet, um die Falle zu fotografieren. Die Ermittlungen wurden allerdings bald darauf eingestellt. Die Falle wurde zwar demontiert, nur wenige Monate später fand der Wanderer sie jedoch wieder installiert vor. Dies meldete er wiederum demselben, noch heute tätigen Wildhüter. Ohne Folgen. 

Acht Jahre später machte der dem Gericht bereits bekannte Jäger Schlagzeilen, als er bekannt gab, bereits zehn Luchse mit Fallen erlegt zu haben. Auch damals liefen die Ermittlungen ins Leere, weil die Polizei keine Beweise für die Existenz der Luchsfallen finden konnte. 

DNA überführte den Täter 
Es dauerte bis ins Jahr 2015, als Arlettaz und sein Team das Netz der 17 Schlingenfallsysteme fanden und die Beweise direkt zur Staatsanwaltschaft des Kanton Wallis trugen. Weil sich darin DNA-Spuren des Jägers finden liessen, verurteilte das Gericht den geständigen Täter sechs Monate später. 

Dass es bei diesem Fall von Wilderei erst zwanzig Jahre nach dem ersten Hinweis zu einer Verurteilung kam, «stellt das Engagement der lokalen Behörden in Frage, diesen Fall von Wildtierkriminalität anzugehen», schreiben die Autoren in ihrer Studie. Der Wilderer habe sich durch das Nichtstun der Wildhüter, lokalen Polizei und lokalen Justiz wohl in Sicherheit gewogen und sich ermutigt gefühlt, seine Aktivitäten fortzusetzen. 

«Unsere Rekonstruktion zeigt klar, dass diese Wilderei schon viel früher hätte gestoppt werden können», sagte Arlettaz. Die Forschenden schlagen vor, dass die Behörden Ermittlungen zu Wilderei auf der höchstmöglichen Ebene durchführen oder eine zentrale Polizeistelle einrichten sollten, um Absprachen zu verhindern und die illegale Jagd effektiv zu bekämpfen.