Forscher des Instituts für Neuroinformatik der Uni und ETH Zürich wollen das «komplexe Zusammenspiel von Nervennetzen in der stirnseitigen Hirnregion» besser verstehen. Sie versprechen sich dadurch neue Erkenntnisse für die künftige Behandlung von psychischen Erkrankungen – etwa Schizophrenie.  

Diese Erkenntnisse sollen mit Hilfe von Tierversuchen gewonnen werden: Uni und ETH haben deshalb vor rund drei Jahren ein Gesuch für mehrmonatige Hirnexperimente mit zwei Affen gestellt. Bei Makaken sei der präfrontale Cortex ähnlich strukturiert wie bei Menschen, schreiben die beiden Hochschulen in einer Medienmitteilung vom Donnerstag.  

Das Veterinäramt des Kantons Zürich bewilligte diesen Versuch im Juli 2014 auf Antrag der elfköpfigen Tierversuchskommission. Drei ihrer Mitglieder – die drei Vertreter von Tierschutzorganisationen – legten gegen diese Bewilligung Rekurs ein. Diesen lehnte der Regierungsrat im Dezember 2015 ab («Tierwelt Online» berichtete). Und nun wies auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Beschwerde ab.

Güterabwägung zugunsten Forschung  
Das Verwaltungsgericht hatte nur zu beurteilen, ob der Tierversuch in der beantragten Form aus rechtlicher Sicht bewilligt werden kann, hält das Gericht in einer Mitteilung fest. Es ging nicht darum, ob Tierversuche mit Primaten generell verboten oder erlaubt werden sollen.  

«In der Abwägung überwiegt der Nutzen des Forschungsprojektes die den Tieren zuzufügenden Belastungen und die Beeinträchtigung ihrer Würde», heisst es weiter. Gemessen am erwarteten Erkenntnisgewinn würden die Tiere keine unverhältnismässige Belastung erleiden. Uni-Rektor Michael O. Hengartner spricht diesbezüglich von einer «sorgfältigen Güterabwägung». In allen Instanzen habe sich bisher gezeigt, «dass die möglichen wissenschaftlichen Erkenntnisse dieser Studie überwiegen».   

Die beiden Hochschulen seien sich der grossen Verantwortung gegenüber den Tieren bewusst, hält Hengartner weiter fest. Sie würden «respektvoll mit den uns anvertrauten Makaken umgehen». So sei die Zahl der Versuchstiere auf das Minimum beschränkt. Deren Belastung soll so gering wie möglich gehalten werden.

Harsche Kritik von Tierschützern  
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kritisiert die Bewilligung für die Primatenversuche hingegen scharf: Das Leiden der Versuchsaffen sei massiv, die Tiere würden sowohl in ihrer körperlichen Integrität als auch in ihrer Würde erheblich verletzt.   

«Mit fixiertem Kopf werden die Affen gezwungen, jeden Tag während mehrere Stunden mit den Augen Aufgaben an einem Bildschirm zu lösen», schreibt TIR. Für die richtige Lösung erhielten die Tiere ein paar Tropfen Flüssigkeit. Ansonsten würden sie, um sie zur Kooperation zu bewegen, durstig gehalten.

Das Tierleid werde von den Forschern systematisch heruntergespielt, kritisiert auch der Zürcher Tierschutz und zeigt sich empört darüber, dass solche Versuche wieder zugelassen werden. Die Aufgaben der Versuchstiere würden «zynisch als freiwillige Computerspiele beschönigt, Begriffe wie Sklavenarbeit oder Folter wären angemessener». Ausserdem kritisieren beide Tierschutzorganisationen, dass das Zürcher Verwaltungsgericht einem Bundesgerichtsurteil von 2009 widerspreche, das bereits bewilligte Affenversuche untersagt hatte.  

Von einem «klaren Fehlurteil» spricht Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz. Es gehe nicht nur um diesen Einzelfall: «Die Forschenden erhoffen sich einen Freipass für eine ganze Serie langjähriger Primatenversuche.» Der Zürcher Tierschutz kritisiert ausserdem, dass hier «Tierquälerei mit Steuergeldern» betrieben werde.

Vorbereitungen starten  
Die Universität und die ETH halten in ihrer Mitteilung fest, dass sie sich «der grossen Verantwortung gegenüber den Tieren bewusst» seien.  Die Anzahl der involvierten Tiere sei auf das Minimum beschränkt worden, die Belastung soll so gering wie möglich gehalten werden. «Zudem ist das Gehege der Makaken mit einem Innen- und Aussenbereich samt Spielmöglichkeiten viermal so gross wie gesetzlich vorgeschrieben und entspricht den bestmöglichen Haltungsstandards.»  

Sobald der Entscheid des Verwaltungsgerichts rechtskräftig ist, wollen Uni und ETH die Vorbereitungen zur Studie einleiten. Mit den eigentlichen Versuchen soll dann frühestens im Herbst begonnen werden.