Was bleibt Urlaubern von ihren Ferien in exotischen Gefilden am besten in Erinnerung? Schneeweisse Strände, imposante Bauwerke – und die faszinierende Fauna und Flora. Und während man von Stränden und Bauten höchstens ein Foto mit nach Hause bringen kann, ist es ganz einfach, ein junges Pflänzlein auszugraben und mit in den Flieger zu nehmen. Ganz einfach, aber unter Umständen gefährlich und verboten.

Schädlinge verstecken sich in importierten Pflanzen
Exotische Pflanzen bringen oftmals auch exotische Krankheiten oder Schädlinge mit. So sind beispielsweise viele eingeschleppte Kirschenfliegen eine ernsthafte Gefahr für die Landwirtschaft. Diese Bohrfliegen legen ihre Eier direkt in Pflanzen und Früchte. Dort schlüpfen die Larven und vermehren sich weiter, bis sie – im schlimmsten Fall – nicht mehr unter Kontrolle zu bringen sind.

Von exotischen Pflanzen aus der EU geht kaum Gefahr aus. sie dürfen (bis auf die Zwergmispel und die Glanzmispel, da sie gefährdet sind, Feuerbrand zu verbreiten) allesamt ohne Kontrolle in die Schweiz eingeführt werden. Dies gilt natürlich nicht für Pflanzen, die unter Artenschutz stehen.

Ausserhalb der Europäischen Union jedoch unterliegen Pflanzen, aber auch Pflanzenteile und Blumenzwiebeln der Kontrolle des Pflanzenschutzdienstes. Einige Pflanzen dürfen sogar überhaupt nicht importiert werden (siehe Box unten).

Illegale Einfuhren steigend
Die Tendenz zeigt auf, dass die Schweizer Bevölkerung sich dieser Bestimmungen nicht bewusst sind. Immer mehr illegal importierte Pflanzen werden hierzulande registriert. Waren es 2009 noch etwa 50 Fälle, wurden 2012 bereits 180 Fälle von unerlaubten Einfuhren entdeckt. Und auch dieses Jahr sind es bereits jetzt über 100 Beanstandungen.

Die Fachleute des Pflanzenschutzinspektorates von Agroscope empfehlen, die Finger ganz von Pflanzen-Souvenirs zu lassen. Wer darauf jedoch nicht verzichten möchte, muss sich vor der Einfuhr von Pflanzen ausserhalb der EU beim Bundesamt für Landwirtschaft (www.pflanzenschutzdienst.ch) informieren.

Diese Pflanzen dürfen aus Nicht-EU-Ländern nicht importiert werden:

  • Apfelbaum (Malus)
  • Birnenbaum (Pyrus)
  • Bitterorange (Poncirus)
  • Eiche (Quercus)
  • Eberesche, bzw. Vogel- und Mehlbeere (Sorbus)
  • Feuerdorn (Pyracantha)
  • Kartoffeln und ähnliche Nachtschattengewächse (Solanacea)
  • echte, essbare Kastanie (Castanea)
  • Kumquats (Fortunella)
  • Mispel (Mespilus)
  • Nadelgehölze (Koniferen)
  • Quittenbaum (Cydonia)
  • Reben (Vitis)
  • Rosen
  • Steinobstbäume (Aprikose, Kirsche, Mandel, Pfirsich, Pflaume und Zwetschge) und alle Zierformen der Gattung Prunus
  • Weissdorn (Crataegus), alle Arten und Sorten
  • Wollmispel (Eriobotrya)
  • Zier- oder Scheinquitte (Chaenomeles)
  • Zitrusgewächse (Citrus)

Quelle: Agroscope