«Kostet die Hundetaxe bald 300 Franken?», fragen sich die Stadtberner Hundehalter seit knapp zwei Monaten. Der Berner Gemeinderat will nämlich laut der «Berner Zeitung» das Gebührenreglement ändern und so ermöglichen, dass für Vierbeiner pro Jahr bis zu 300 Franken an Steuern bezahlt werden müssen. 

300 Franken, das wäre wohl Rekord in der Schweiz. Bern als Hundehölle quasi. Dass es dazu kommen wird, ist vorerst unwahrscheinlich, hat sich doch reger Widerstand gegen die Forderungen gebildet. Fakt ist aber, dass die Berner ihre Stadtkasse gerne etwas aufbessern würden. Und Hundesteuern wären dafür offensichtlich ein probates Mittel.

Höhere Steuern für Stadthunde

Momentan kommen Hundehalter in Bern relativ günstig weg: 115 Franken bezahlt ein Stadtberner pro Jahr und Hund. Andere Schweizer Städte sind da deutlich teurer. Chur etwa verlangt 150 Franken, Basel und Zürich 160*.

*Im ersten Jahr kommt zu den 160 Franken Hundesteuer in Zürich eine einmalige Einschreibegebühr von 20 Franken hinzu, weshalb auch in offiziellen Dokumenten der Stadt (z.B. Hundeflyer) eine Hundesteuer von 180 Franken erwähnt ist.

Günstiger scheinen auf den ersten Blick St. Gallen und Genf zu sein. Dort kostet ein Hund pro Jahr 110 (St. Gallen) beziehungsweise 107 (Genf) Franken. Doch ab dem zweiten Hund wird es teurer: 200 Franken ab dem zweiten Hund sind es in St. Gallen. In Genf 147 für den zweiten und gar 207 Franken ab dem dritten.

Weniger teuer sind Hunde in Zug. Für 100 Franken im Jahr dürfen Hundehalter mit ihrem Hund am Seeufer promenieren. In Neuenburg sind es gar nur 80 Franken. Noch günstiger sind Hunde meist in ländlichen Regionen und in kleineren Gemeinden. So kostet für Einwohner des freiburgischen Broc der Spaziergang um den hundefreundlichen Greyerzersee nur 50 Franken im Jahr. Wach- und Hofhunde kosten vielerorts nur die Hälfte des üblichen Preises, Hunde mit speziellen Funktionen wie Polizei- oder Blindenhunde sind meist ganz von Steuern befreit.

Auf ch.ch, der Website der Schweizer Behörden, steht eine Suchmaschine zur Verfügung, über die Interessierte nach Schweizer Gemeinden und deren Hundetaxen suchen können. Die Hundesteuern sind nämlich in den meisten Kantonen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Bei der Recherche wollte es sich der Redakteur natürlich nicht entgehen lassen, die Höhe der Hundesteuern in Hundwil herauszufinden. Doch ausgerechnet dort, im Kanton Appenzell Ausserrhoden, sind die Hundetaxen kantonal geregelt. 100 Franken, von Walzenhausen bis Urnäsch.

Todesstrafe für Hunde?
Was passiert aber, wenn Sie sich als Hundehalter dazu entschliessen, für Ihre Lieblinge keine jährlichen Taxen zu bezahlen? Können Sie damit sogar noch Geld sparen, wie dies etwa notorischen Schwarzfahrern auf selten kontrollierten Bus- und Bahnstrecken durchaus gelingen kann? Oder müssen Sie um das Leben ihrer Hunde bangen?

Im Kanton Bern zumindest mussten sich Hundehalter bis vor kurzem fürchten. Im Januar 2011 sorgte ein «Blick»-Artikel für Aufsehen: «Todesstrafe für Hunde bei Steuervergehen!» titelte das Boulevardblatt damals. Hintergrund: Der Gemeinderat im bernjurassischen Dorf Reconvilier drohte im Amtsblatt der Gemeinde, «Hunde, deren Besitzer die Hundesteuer nicht bezahlen, einzuschläfern».

Zahlreiche Schmährufe und gar Morddrohungen erreichten den Gemeindepräsidenten des 2000-Seelen-Dorfs. Dabei befolgte dieser nur das Gesetz. Das Gesetz von 1904, das noch immer gültig war. Es besagte: «Wer Hundetaxen hinterzieht, hat die Taxen nachzubezahlen und eine Busse [...] zu entrichten. Falls die Busse nicht bezahlt wird, [...] hat die Abschaffung des Hundes stattzufinden.»

Hohe Bussen für Sünder
Nachdem SVP-Grossrat Thomas Fuchs eine entsprechende Motion einreichte, wurde das Gesetz schliesslich angepasst. Berner Hundehalter, die ihre Hundesteuern nicht bezahlen, müssen also heute kein Hunde-Exekutionskommando mehr vor ihrer Haustür befürchten. Wohl aber eine saftige Geldbusse. «Bis zu 5000 Franken» legt das (aktualisierte) Hundegesetz des Kantons Bern als Strafmass fest.  

Etwas weniger drastisch sieht das in der Stadt Zürich aus. «Nicht bezahlte Hundesteuern werden mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken geahndet», sagt Marco Bisa, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich, auf Anfrage von «Tierwelt Online». Dazu kämen im Anschluss zivilrechtliche Massnahmen: Die Personalien der fehlbaren Person würden aufgenommen und mit Einträgen in der nationalen Heimtierdatenbank ANIS, in der jeder Hund registriert sein muss, verglichen. Wer seinen Hund dort jahrelang nicht angemeldet hatte, müsse das nachholen und nachzahlen. 

Der Stadt-Land-Kontrast
Bisa erklärt auch, wie die Stadtpolizei versucht, fehlbaren Tierhaltern auf die Schliche zu kommen. Gar nicht so einfach bei rund 7000 Hunden in Zürich. «Polizisten machen auf ihren Patrouillen öfters Routinekontrollen», sagt er. «Ausserdem gehen wir gezielt Hinweisen nach und nehmen jeden Vorfall mit Hunden genau unter die Lupe.» Dass dadurch sämtliche Hundesteuer-Preller in der Stadt auffliegen, glaubt Bisa nicht. «Es gibt Hundehalter, die ihre Tiere nicht registriert haben», ist er sich sicher. Eine Schätzung, wie viele es sein könnten, könne er aber nicht anstellen.

«Es kann durchaus vorkommen, dass mal einer schlüpft», sagt auch Remo Dietsche. Er ist Gemeindeschreiber des Thurgauer Bodenseedorfes Altnau und nimmt die Sache gelassen. «Ich vertraue auf den Goodwill der Mitbürger und erwarte, dass Hundehalter ihre Tiere anmelden.» Altnau – zufällig ausgewählt – steht für den Kontrast zwischen dem systematischen Vorgehen im grossen Zürich und dem «Leben und leben lassen» auf dem Land. Hier werden Hundehalter nicht routinemässig von der Polizei kontrolliert, hier werden keine Bussen verteilt oder Anzeigen erstattet: «Wenn einer seinen Hund nicht angemeldet hat, würde ich ihn ermuntern, dies doch nachzuholen», sagt Dietsche. Für 80 Franken im Jahr wohl nicht zu viel verlangt.