Täglich werden Tiere als vermisst gemeldet. Wer eines findet, steht in der Pflicht: Für Haustiere gibt es in jedem Kanton eine Meldestelle, die oft von der Polizei oder einem Tierschutzverein geführt wird. Der Finder kann sich entweder direkt an die kantonale Meldestelle wenden oder er wählt den Weg über eine gesamtschweizerische Internetdatenbank, wie die Schweizerische Tiermeldezentrale oder die Tierdatenbank, welche die Informationen dann an die kantonale Meldestelle weitergibt. Zudem gibt es Tierschutzvereine wie den Zürcher Tierrettungsdienst, den man bei einem Fund kontaktieren oder wohin man das Findeltier direkt bringen kann.

Die Zahl der als vermisst gemeldeten Tiere in der Schweiz beläuft sich auf weit über 10 000 pro Jahr. Gefunden gemeldet werden deutlich weniger. Dies liegt vor allem daran, dass die Meldepflicht nicht in der ganzen Bevölkerung bekannt ist, wie Gabriela Wüthrich von der Tierdatenbank sagt: «Was vielen nicht bewusst ist: Auch eine zugelaufene Katze ist ein Tier, das man melden muss.» Immerhin aber gehen allein bei der «Tierdatenbank» jährlich rund 3000 Fundmeldungen ein.

Wartefrist von zwei Monaten
Wer sich dafür entscheidet, online eine Fundmeldung aufzugeben, erleichtert die Arbeit sowohl für die Halter als auch für die an der Suche beteiligten Helfer und Institutionen. Sie können sich schnell einen Überblick verschaffen, wenn die Tiere auf einer Internetseite registriert sind, mitsamt Angaben zu Tierart, Rasse, Geschlecht, Grösse, Farbe und anderen optischen Merkmalen sowie zum Fundort und zur Fundzeit – im besten Fall versehen mit einem Foto des Fundtieres. Besonders praktisch erweist sich dieser Online-Service im Fall von Katzen, die oft weite Strecken zurücklegen. Ausserdem gleicht etwa die STMZ jede neue Fundmeldung automatisch mit den bereits bestehenden Vermisstmeldungen der Datenbank ab. In jedem Fall ist es von Vorteil, wenn ein Finder dem Tierarzt einen Besuch abstattet, um herauszufinden, ob dem Findeltier ein Chip implantiert ist, der Hinweise auf den Halter gibt. Wer ein Findeltier offiziell gemeldet hat, kann es nach zwei Monaten sein Eigen nennen, sollte sich der rechtmässige Besitzer nicht finden lassen. Ist das Tier in einem Tierheim gelandet, darf es ebenfalls nach acht Wochen weitervermittelt werden.

Viel länger ist diese Frist im – eher unwahrscheinlichen – Fall, dass jemand eine Kuh oder ein Pferd findet. Denn im Gegensatz zu Hunden, Katzen oder Kaninchen, die als Haustiere leben und zu denen eine emotionale Bindung besteht, werden Nutztiere zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten. Sie gelten als «bewegliche Sachen» und die Frist beträgt fünf Jahre. Zur Zucht gehaltene Kleintiere wie Kaninchen zählen übrigens in der Besitztums- und Vermittlungsfrage zu den Haustieren. «Das sind meistens Hobbyzüchter. Sie machen das ja nicht zu Erwerbszwecken, respektive verdienen höchstens etwas nebenbei. Für ihre Tiere gelten auch die zwei Monate», sagt Wüthrich von der Tierdatenbank.

Mit Meldestellen in allen Kantonen, mit schweizweiten Meldezentralen und mit diversen involvierten Tierschutzorganisationen ist das Schweizer Meldesystem äusserst umfangreich. Doch es hat auch einige Erfolge nachzuweisen: Rund ein Viertel der vermissten Tiere findet zu ihrem Herrchen zurück und über die Hälfte kommt in ein neues Zuhause. «Bei den restlichen handelt es sich vor allem um Tiere, die nach dem Auffinden verstorben sind. Meist sind das verletzt aufgefundene Katzen, die von den Finderpersonen zum Tierarzt gebracht wurden und später ihren Verletzungen erlegen sind», erläutert Wüthrich.


Schweizerische Tiermeldezentrale

www.stmz.ch, Tel. 0848 357 358 (Fundmeldung) und 0900 357 358 (Vermisstmeldung)

Tierdatenbank
www.tierdatenbank.ch, Tel. 0848 848 820