Es ist ein Albtraum-Szenario. Man befindet sich im lang ersehnten Urlaub und dann passiert es. Ein Reisender kommt aus dem Feriendomizil nicht mehr raus. So erging es einem Paar, das vor ein paar Wochen nach Island reiste, im Gepäck das Büsi. Da sie die Einreisevorschriften für Haustiere missachtet hatten, wurde die Katze kurzerhand eingeschläfert.

Glücklicherweise sind die wenigsten Länder so streng. Einige Inselstaaten wollen sich allerdings vor Krankheiten schützen und sehen eine mehrwöchige Quarantäne vor, darunter etwa Island und Hawaii. Andere Länder wie zum Beispiel Grossbritannien haben ihre Bestimmungen gelockert und erlauben auf bestimmten Routen eine Einreise ohne Quarantäne. Hier wird jedoch unter anderem ein Bluttest verlangt, der die Tollwut-Impfung bestätigt und ein halbes Jahr vor der Einreise getätigt werden muss. Die Einreisebestimmungen jedes Landes aufzuzählen, würde hier zu weit führen.

Die Box ist Pflicht
Grundsätzlich brauchen reisefreudige Katzen immer einen Heimtierausweis, einen Mikrochip oder eine vor Juli 2011 erfolgte Tätowierung sowie eine aktuelle Tollwutimpfung. Für die meisten EU-Länder ist das ausreichend. Im Netz finden sich aber viele informative Seiten, die man bei der Ferienplanung beachten sollte (siehe Hinweis am Textende). Ansonsten hilft auch der Tierarzt gerne weiter.

Die Frage, die man sich aber vorab stellen sollte, ist: Will man der Katze das wirklich antun? Viele Büsis sind ortsgebunden, fühlen sich in fremder Umgebung unwohl und halten nichts von längeren Aufenthalten in der Transportbox. Denn egal, ob man per Flieger, Zug oder Auto verreist; ohne die Box geht es nicht. Sie sollte zudem die richtige Grösse haben, sodass die Katze sowohl sitzen als auch liegen, stehen und sich drehen kann. Mit etwas Glück kann man sie bei einigen Ausflügen vorab an die Transportkiste gewöhnen (etwa mit Leckerli) – das heisst aber noch nicht, dass die Reise für das Tier stressfrei vonstattengeht.

Hat man die Katze im Auto oder Zug nah bei sich, ist das im Flieger nicht unbedingt gegeben. Viele Airlines erlauben zwar eine Mitnahme in der Kabine, je nach Grösse und Anzahl der Tiere landen sie ab und an allerdings auch im Frachtraum zwischen dem Gepäck. Leider werden sie allzu oft auch ähnlich behandelt und bei einer Zwischenlandung schon mal durch die Luft geworfen, da das Personal meist wenig Zeit hat, um das Gepäck vom einen in den anderen Flieger zu bringen. Abgesehen davon, dass vom bereitgestellten Wasser in der Transportbox danach nichts mehr übrig ist, besteht die Gefahr, dass das Tier ein Trauma erleidet. Beruhigungsmittel können helfen, dazu sollte jedoch auf jeden Fall eine Fachperson konsultiert werden. 

Am Ferienort unter Stubenarrest 
Viele Experten stehen dem Transport per Flugzeug kritisch gegenüber. Die Tierpsychologin Véronique Hufschmid aus Sisseln AG rät sogar explizit davon ab. Ebenso wenig hält sie von der Mitnahme von Katzen in Hotels: «Es gibt Katzen, die sehr auf ihre Menschen fixiert sind und kein Problem mit dem Autofahren in ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung haben. Hingegen ist die Katze in einem Hotelzimmer in ihrer Bewegungsfreiheit sehr eingeschränkt und durch das Zimmerpersonal möglicherweise irritiert oder gar verängstigt, das heisst, sie hat Stress.»

Auch der Heimweg braucht Planung
Auch für die Rückreise in die Schweiz gibt es einige Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Neben Ausweis, Chip und Tollwut-impfung kontrolliert der Zoll, aus welchem Land man einreist. Handelt es sich um einen EU-Staat oder um Länder wie Norwegen, Island oder Liechtenstein reicht das Genannte in der Regel. Bei Drittländern kommt es drauf an, wie hoch deren Tollwutrisiko ist. Australien, Argentinien, Mexiko, die USA und Singapur sind einige der Länder, die als risikoarm gelten und damit den gleichen Bestimmungen wie bei der Rückreise aus der EU unterliegen. Andere nicht europäische Länder haben ein hohes Risiko, weshalb vor der Ausreise ein Antikörpertest per Blutprobe von einem EU-anerkannten Labor gemacht werden muss.

 

Wer per Direktflug heimmöchte, braucht eine Einfuhrbewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Wer diese Auflagen nicht erfüllt, läuft Gefahr, dass der Vierbeiner in Quarantäne landet, zurückgeschickt oder gar getötet wird. Ausführliche Informationen inklusive einer Länderliste stellt das BLV auf seinen Internetseiten ständig aktualisiert zur Verfügung.

Ein Grund mehr, dem Büsi den ungewohnten Aufenthalt so bequem wie möglich zu machen, etwa indem man das Lieblingsspielzeug oder die erprobte Kuscheldecke, das gängige Futter und Katzenstreu einpackt. Sicherheitshalber sollte man auch eine kleine Reiseapotheke im Gepäck haben, um gegen Durchfall, Erbrechen oder Ungeziefer gewappnet zu sein. 

Aber wie verhält es sich eigentlich bei Freigängern? Sollte man sie am Urlaubsort vor die Tür lassen? «Wenn eine Katze ihr Feriendomizil kennt, weil die Familie immer wieder dort ihre Ferien verbringt, kann man sie nach einer gewissen Zeit in Begleitung mit kleinen Schritten nach draussen lassen. Ansonsten bitte nicht!», sagt Hufschmid entschieden. Schliesslich ist nicht nur die Umgebung neu, was für den Stubentiger sowieso Stress bedeutet. Er könnte sich auch verlaufen oder mit kranken Tieren in Kontakt kommen. 

Den netten Nachbarn fragen
Beachtet man all diese Faktoren, ist es fraglich, ob man die Katze tatsächlich mitnehmen sollte. Zu Hause fühlt sie sich immer noch am wohlsten. In der Regel findet sich ein tierlieber Nachbar, der mindestens einmal am Tag vorbeischauen kann, um frisches Futter und Wasser bereitzustellen, das Katzenklo zu reinigen und sich bestenfalls noch ein wenig mit dem Büsi zu beschäftigen. Ansonsten gibt es online sogenannte Catsitterbörsen, in denen sich Katzenhalter zusammengeschlossen haben, um sich in solchen Situationen gegenseitig zu helfen. Wer eine professionelle Betreuung bevorzugt, kann sich an Tiersitter wenden, die entweder zu einem nach Hause kommen oder den Vierbeiner zu sich nehmen. 

Viele Tierheime stellen ausserdem Ferienplätze zur Verfügung. Die Kosten liegen bei rund 20 Franken pro Tag. Voraussetzungen sind hierfür, dass die Tiere gesund und geimpft sind. Je nach Hort sollten sie auch sozial verträglich sein, da sie sich mitunter ein Zimmer mit anderen Katzen teilen. In Véronique Hufschmids Tierheim gibt es dagegen Einzelzimmer, ausgestattet mit grossem Fenster, Kratzbaum, Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten. «Wenn die Katzen aber gerne Gesellschaft haben, dürfen sie das, denn meine Katzen sind sehr neugierig und sozial.» 

Weiterführende Links zum Reisen mit Tieren:
Schweizer Tierschutz STS
Zürcher Tierschutz
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV