Der Tod eines Haustiers ist ein emotionales Thema. Die Tiere begleiten ihre Halter über mehrere Jahre, leisten Gesellschaft und trösten in Augenblicken der Trauer. Entsprechend wollen Halterinnen und Halter ihnen nach dem Ableben einen würdevollen Abschied bieten. Die Interessengemeinschaft «Wenn mein Tier stirbt» informiert auf ihrer Website seit mehr als zehn Jahren über die Möglichkeiten und Pflichten, die Haustierhalter in diesem Fall haben. Denn laut Esther Sager ist nicht immer alles so klar, wie es scheint. Sie ist Mitgründerin der IG und Mitglied der Geschäftsleitung der Tierkrematorium Schweiz AG mit Hauptsitz in Seon, die drei Tierkrematorien in der ganzen Schweiz betreibt.

Die Verordnung über tierische Nebenprodukte aus dem Jahr 2011 setzt die Rahmenbedingungen für die Bestattung von Tieren. Dort ist auch der Umgang mit toten Nutztieren wie Kühen oder Schweinen sowie Schlachtabfällen geregelt. Sie stützt sich auf das Tierseuchen- sowie das Umweltgesetz. Das Ziel der…

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