Ein Muskelpaket mit eiförmigem Ramskopf und kleinen Schlitzaugen. Als damals im Jahr 2000 der erste Bullterrier im kantonal-freiburgischen Tierheim landete, sei der Anblick «irritierend» gewesen. So beschreibt es Regula Schwarzenbach heute. Die 73-Jährige amtete damals als Präsidentin des Freiburger Tierschutzvereins SPA Fribourg. «Von da an ging es Schlag auf Schlag», erzählt sie. Die «Kampf-hunde-Welle» war angebrochen.
Pitbulls, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier: Unter anderem wurden diese Hundetypen und -rassen umgangssprachlich als Kampfhunde bezeichnet – oder eben als Listenhunde. In rund der Hälfte der Schweizer Kantone sind gewisse Typen verboten oder bewilligungspflichtig. Wer sie halten und züchten will, muss strenge Auflagen erfüllen. Diese Listen sind aus mehreren Gründen umstritten: Einerseits kann jeder Kanton selbst entscheiden, welche Rassen er wie behandelt. Andererseits hängt das Aggressionspotenzial eines Tieres stark davon ab, wie es sozialisiert und aufgezogen wird. Kein Hund ist von Geburt an schlecht, argumentieren etwa Tierschutzorganisationen.
Kampfhundemode zum Glück vorbei
Regula Schwarzenbach teilt diese Ansicht, hat aber eine differenzierte Meinung, was Hundelisten und Verbote anbelangt. Damals akzeptierte sie diese als notwendiges Übel. Ihr grösster Kritikpunkt: Die Listen mit bewilligungspflichtigen Rassen hätten stärker durch Fachgremien und die zuständigen Veterinärämter festgelegt und flexibler verwaltet werden sollen und weniger unter dem Einfluss der Politik. «Dadurch hätte man die Listen zeitnah abschaffen oder zumindest laufend den strukturellen und gesellschaftlichen Veränderungen anpassen und auch wenigstens ein wenig zwischen den Kantonen koordinieren können.» Jetzt sei die Kampfhundemode zum Glück vorbei.
Vor nicht einmal 20 Jahren jedoch sei die Situation schlimm gewesen. «Damals brauchte es Massnahmen. Die neue Hundegesetzgebung und die Bewilligungspflicht für einschlägige Hundetypen wirkten wie ein Wunder.» Die Fotos von damals illustrieren Geschichten erscheinen wie aus einem Horrorfilm: «Wir fanden die Hunde angekettet in Hinterhöfen, ohne Schutz vor Nässe oder brütender Sonne.» Teilweise seien Wasserschüssel und Futternapf so positioniert gewesen, dass sie für die Hunde just unerreichbar waren – angeblich ein Mittel, um sie gefügig zu machen. Sie und ihre Kolleginnen stiessen auf Mischlinge aller Art, «Hauptsache bullig und verrucht.» Insbesondere die explosive Mischung vom Typ Pitbull mit grossen Wachhunde-Rassen wie Cane Coro oder Mastiff seien höchst fragwürdig gewesen. «Gerade hier wären eine gute DNA, eine gute Sozialprägung, Erziehung und ganz besonders auch erfahrene Hundehalter sehr wichtig gewesen.»

Der Tierschutzverein führt eine Meldestelle für Tierschutzklagen. Hier können sich Bürger melden, wenn sie etwas Verdächtiges mitbekommen haben, sich aber nicht direkt an die Behörden wenden möchten. «Wir nahmen jede Klage auf und klärten sie so gut wie möglich vor Ort ab», schildert Schwarzenbach. «Manchmal wurde es bei der Konfrontation mit den Hundehaltern schon etwas brenzlig.» Für jeden Fall legten sie für die Behörden ein Dossier an, inklusive Expertenberichten, Schilderungen der Situation sowie Aussagen der Betroffenen. Regula Schwarzenbach spricht von einer «höchst bedenklichen Szene»: Die Hunde waren ein Statussymbol, ein Accessoire, mit dem man auffiel. «Am Abend traf man sich im Stadtpark, wo die Hunde – testosterongeladen, mit möglichst bulligem Körper und grossen Hoden – den Kumpels und ihren ‹Chicks› vorgeführt wurden.» Und das nur, um danach gleich wieder weggesperrt zu werden. «Was für ein Hundeleben!»
Einmal hätten sie eine Pitbull-Hündin mit polnischem Pass, einen Cane-Corso-Rüden und sieben Welpen in einer düsteren Altstadtwohnung in Freiburg gefunden. Die Haltung flog nur deshalb auf, weil der Urin aus dem Gehege nach unten tropfte. «Die Polizei musste den Rüden und die Hündin dann mit einem Fanginstrument sichern», erinnert sich Schwarzenbach. Die beiden Elterntiere hätten sich später in der Hand erfahrener Hundehalter gut entwickelt, im Gegensatz zu einigen der Welpen. Des Öfteren lebten die Hunde eingesperrt oder gar angekettet auf einem Balkon, so auch ein Pitbull, der sein Dasein auf dem Balkon fristete, gemeinsam mit Katzen, die in einem Käfig eingesperrt waren. Und ein weiteres Mal holten sie eine säugende Pitbull-Dame aus dem Kantonsspital ab, weil sie sich in die Eingangshalle verirrt hatte. «Der Besitzer, ein der Polizei und uns bestens bekannter Mann, bequemte sich erst nach zwei vollen Tagen dazu, sie abzuholen – nur um sie danach vermutlich wieder zur Zucht in den Keller zu sperren.» Auf Zuchten und Junghunde stiessen sie immer wieder – in Baucontainern, in leeren Wohnungen, in Hinterhöfen.
Endlich kam der Hebel
Wenn Regula Schwarzenbach heute über diese Fälle spricht, schwingt immer auch ein Anflug von Zorn in ihrer Stimme mit. Besonders, dass man damals kein wirkliches Mittel gegen die Hundehalter in der Hand hatte, scheint frustrierend gewesen zu sein. Zwar sei die Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Veterinäramt stets ausgezeichnet gewesen – ohne rechtliche Grundlage hätten aber auch sie wenig ausrichten können. Stattdessen häufte sich alles: immer mehr Beschwerden, immer mehr Polizeieinsätze, immer mehr Beschlagnahmungen und immer mehr Drohungen gegenüber den Leuten des Tierschutzvereins, welche ihre Arbeit übrigens freiwillig und ohne Entgelt leisteten. Doch die gesetzlichen Vorschriften genügten nicht, «die Hunde wurden weiter vernachlässigt und gequält».
Alles änderte sich, als im November 2006 im Kanton Freiburg das kantonale Hundegesetz erlassen wurde. Viele der betroffenen Rassen waren nun bewilligungspflichtig, Hunde vom Typ Pitbull und seine Kreuzungen sogar ganz verboten. «Wir waren heilfroh», beschreibt Schwarzenbach ihre damalige Reaktion, «die gesetzlichen Massnahmen führten zur Eindämmung der Misere.» Endlich konnten schlecht gehaltene Hunde beschlagnahmt werden, die Kastration verfügt, missbräuchliche Erziehungsmethoden geahndet oder zweifelhafte Importe sowie die unkontrollierte Vermehrung gestoppt und die Halter bestraft werden. So fragwürdig die Liste auch gewesen sei, so zeigte sie doch ihre Wirkung: «Der Hype nahm schnell ein Ende.»
Regula Schwarzenbach wiederum wurde wegen ihrer Haltung zur Liste gern als Ignorantin verschrien, obschon sie selbst genau wusste, dass sie nicht das Gelbe vom Ei war. «Die Regelung ist diskriminierend und unlogisch», betont sie. Damals sei diese Lösung aber besser gewesen als gar keine – eine Bewilligungspflicht für alle Hunde, für beliebte, grosse Rassen wie etwa Schäferhunde, oder ein Auswahlverfahren nach anderen Kriterien seien damals politisch nicht akzeptiert worden.
Auch heute muss sich die engagierte Tierfreundin noch einiges anhören, wenn sie mit ihrem Hund Teddy, einem älteren Staffordshire-Bullterrier-Mix, spazieren geht. Während des Booms kam sie nicht darum herum, ab und an einen solchen Hund in eine private Hundepension zu bringen. Oder zu sich nach Hause zu nehmen. «Ich habe diese Art Hunde damals lieben gelernt», sagt sie heute und streichelt über Teddys weisses Fell. Sie seien zwar anstrengend gewesen und hätten viel Präsenz und Aufmerksamkeit gefordert, «aber es waren tolle Hunde».
Eskalation im Jahr 2005
Im Kanton Freiburg dauerte es sechs Jahre vom Aufkommen der Kampfhunde bis zu deren Regulierung. In den Fokus der Öffentlichkeit gerieten die Missstände 2005, als es in Oberglatt (ZH) zu einem schrecklichen Vorfall kam. Damals wurde ein sechsjähriger Junge auf dem Weg in den Kindergarten von drei Kampfhunden totgebissen. Es kam zu einer landesweiten Empörung mitsamt politischen Forderungen, Pitbulls im ganzen Land zu verbieten. Auch nach Freiburg sei die Massenhysterie übergeschwappt, erzählt Regula Schwarzenbach: «Die Halter, oft aus marginalisiertem Milieu, freuten sich über die Aufmerksamkeit.» Sie doppelten mit einem entsprechenden Verhalten nach und schürten die Angst der Bevölkerung noch zusätzlich. So, dass ein Jahr später auch der Kanton Freiburg reagierte und eine Liste erliess. 2024 jedoch soll die Änderung des Gesetzes über die Hundehaltung in Kraft treten und der Artikel 19 aufgehoben werden. Damit braucht es für die aufgelisteten Rassen künftig keine Haltebewilligung mehr. Der Typ Pitbull und Kreuzungen daraus bleiben aber weiterhin verboten.


