Bauer vs. Konzern: Runde zwei

Die Klimaklage eines peruanischen Kleinbauern gegen den deutschen Energieriesen RWE geht in die zweite Instanz. Der Kläger legte Berufung gegen die Abweisung seiner Klage durch das Landgericht Essen ein.

Mit der Zivilklage des Bauern und Bergführers Saúl Luciano Lliuya aus Peru wegen den Folgen der Klimaerwärmung befasst sich nun das Oberlandesgericht Hamm in Nordrhein-Westfalen, wie die Entwicklungsorganisation Germanwatch in Bonn mitteilte. Lliuya gehört ein Haus in der peruanischen Stadt Huarez in den Anden. Er macht vor Gericht geltend, dass ein See oberhalb der Stadt durch das Schmelzen eines Gletschers überzulaufen droht und in diesem Fall sein Haus beschädigen werde. Grund des Schmelzens sei der Klimawandel, der durch den CO2-Ausstoss der Kraftwerke des deutschen Energiekonzerns RWE mitverursacht sei.

Der Kläger fordert deshalb, dass RWE die Kosten für künftige Schutzmassnahmen tragen müsse, und zwar entsprechend ihrem Anteil am weltweiten CO2-Ausstoss. Das Essener Landgericht wies dies Mitte Dezember in erster Instanz zurück. Begründung: Der Kleinbauer hätte dazu den Anteil von RWE an den globalen Treibhausemissionen selbst benennen müssen.

Kläger will Geld zum Schutz vor Überflutung
Auch der Antrag auf Zahlung von Eigenleistungen zum Schutz vor Überflutungen in Höhe von 6300 Euro scheiterte. RWE könne eine Flutgefahr «nicht individuell zugeordnet» werden, befanden die Essener Richter. Es gebe zahllose Emittenten, die Treibhausgase freisetzten. Wenn diese Gase in einem komplexen Naturprozess eine Klimaänderung hervorriefen, lasse sich «keine direkte Verursachungskette zwischen der Quelle der Treibhausgase und dem Schaden ausmachen». Die RWE sei damit nicht als sogenannter Störer im Rechtssinne einzuordnen.

Lliuyas Anwältin Roda Verheyen nannte die Begründung des Essener Gerichts für die Abweisung der Klage «aus unserer Sicht falsch». «Sie lässt von uns vorgebrachte Sachverhalte zum Zusammenhang zwischen Emissionen von CO2 und der konkreten Gletscherschmelze ausser Acht und unterstellt trotz anerkannter möglicher naturwissenschaftlicher Kausalität ganz generell eine fehlende rechtliche Kausalität für solche Fälle.» Gemäss der Rechtsanwältin ist aber die Kausalität auch auf rechtlicher Ebene gegeben. «Nur weil viele Verursacher eine bestimmte Folge herbeiführen, entfällt nicht die rechtliche Verantwortung des Einzelnen.»

Weiterlesen