In Bezug auf den Tierschutz sieht der Bundesrat in erster Linie die Kantone in der Verantwortung. Es gibt aber Pläne, die Kontrollen zu verbessern.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen plane, Inhalt und Tiefe der Grundkontrollen im Tierschutz zu überprüfen, schreibt der Bundesrat in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation der Grünen. Auch die Qualität der Tierwohlkontrollen soll verbessert werden. Die Anzahl der Grundkontrollen will der Bundesrat aber nicht erhöhen. Die grosse Mehrheit der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben ergebe keine Verstösse, schreibt er. Es sei deshalb ineffizient, die Zahl der Grundkontrollen zu erhöhen.
Aus der Antwort geht jedoch auch hervor, dass keineswegs alles zum Besten steht. Nur elf Kantone haben mindestens zehn Prozent der Tierschutzkontrollen unangemeldet durchgeführt, wie es das Gesetz verlangen würde.
Verstösse auf jedem fünften Hof
2016 wurden auf 14800 Betrieben Tierschutzkontrollen durchgeführt. Auf jedem fünften Hof gab es einen oder mehrere Verstösse zu beanstanden. Bei den Tierwohl-Kontrollen wurden in sieben Prozent Verstösse festgestellt. Insgesamt wurden den fehlbaren Bauern die Direktzahlungen um 3 bis 4 Millionen Franken gekürzt.
Hintergrund der Anfrage ist der Fall eines mutmasslichen Tierquälers in Hefenhofen im Kanton Thurgau. Auf dessen Hof waren mehrere Pferde verendet. Weitere Tiere waren abgemagert und in schlechtem Zustand. Nachdem Tierschützer interveniert hatten, nahm die Polizei den Tierhalter in Gewahrsam. Die Pferde wurden beschlagnahmt und verkauft. Wegen des Falls gerieten auch die zuständigen Kantonsbehörden unter Druck.

