Strafgerichtshof will Umweltzerstörung bremsen

Der Internationale Strafgerichtshof, der sich bislang vor allem mit kriegerischen Konflikten befasst hat, will sich verstärkt mit Umweltzerstörung und Landraub als mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit befassen.

Fatou Bensouda, Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, sagte am Donnerstag, der Gerichtshof wolle sich mit Verbrechen befassen, die zur Umweltzerstörung, illegalen Ausbeutung von natürlichen Ressourcen und zur illegalen Landnahme führten. Der Gerichtshof führe keine «neuen Straftaten» ein, erläuterte Helen Brady, die ebenfalls für die Anklagebehörde des Strafgerichtshofs tätig ist. «Wir geben eine verstärkte Aufmerksamkeit dafür bekannt, wo durch Umweltzerstörung und Enteignung Verbrechen begangen werden.» Weitere Schwerpunkte sind die Verfolgung von Verbrechen an Kindern, geschlechtsspezifische Gewalt und kulturelle Zerstörung.

Erster Antrag liegt vor
Umwelt- und Menschrechtsgruppen begrüssten die Ankündigung als Warnsignal an Grosskonzerne und korrupte Politiker weltweit. In der Vergangenheit gab es etliche Fälle, bei denen Ureinwohner oder grosse Menschengruppen wegen des Verkaufs von Ländereien an landwirtschaftliche Unternehmen oder Bergbauunternehmen vertrieben wurden. «Unternehmenschefs und Politiker, die bei der gewalttätigen Landenteignung mitbeteiligt sind, Tropenwälder abholzen oder Wasserquellen verschmutzen, könnten sich bald neben Kriegsverbrechern und Diktatoren in Den Haag wiederfinden», sagte die Chefin der Organisation Global Witness, Gillian Caldwell.

Der ICC wurde 2002 gegründet, um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden. Sein Statut ermöglicht auch die Verfolgung von Verbrechen in Friedenszeiten. Dem Gerichtshof liegt bereits ein Antrag vor, die Enteignung von bis zu 850'000 Menschen in Kambodscha beim Verkauf von Land an chinesische und vietnamesische Unternehmen zu verfolgen.

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