Bei Nachfolgeplanungen und Hofübergaben werde ich regelmässig um eine Zweitmeinung angefragt. In fast der Hälfte der Fälle ist sowohl für Eltern wie auch deren Kinder klar: Die Eltern sollen ein lebenslanges Wohnrecht auf dem Hof haben. 

Zusammenleben wird zur Belastung

[IMG 2] Ich rate jeweils davon ab. Warum? Sowohl für die neue wie auch für die abtretende Generation wird das Zusammenleben früher oder später zur Belastung. Aus mehreren Gründen. Etwa unterschiedliche Auffassungen zur Betriebsführung. Dass der Senior, der den Hof während 30 Jahren führte und auch nach der Übergabe dort lebt, Mühe hat, den Sohn oder die Tochter «machen zu lassen», ist keine Seltenheit. Bedenken führen bis hin zur Existenzangst der älteren Generation: Wie soll der Junior einem so bloss die Schulden auf dem Hof zurückbezahlen? 

Wohnung muss vermietet werden, um Altersheim zu finanzieren

Problematisch ist das lebenslange Nutzniessungsrecht aber auch, sollten die Eltern eines Tages ins Pflegeheim umziehen. Dann wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde von den Eltern verlangen, dass sie die Wohnung vermieten, um das Altersheim finanzieren zu können. Die jüngere Generation kann nun weder frei über die Wohnung verfügen noch einen Miet­ertrag einnehmen.  

Lösung: räumliche Trennung

Es bleibt die Lösung der räumlichen Trennung beider Generationen. Idealerweise haben die Eltern vorgängig in der Gegend Wohneigentum erworben, in das sie nach der Hofübergabe ziehen. Weiter empfehle ich, dass Eltern nur auf dem Hof mitarbeiten, wenn es von der neuen Generation gewünscht und die Arbeit entschädigt wird. Eine Vereinbarung, wann Mutter oder Vater auf dem Hof unterstützen und zu welchem Entgelt, schafft Unabhängigkeit und Klarheit auf beiden Seiten. 

Mietvertrag mit festem Mietzins

Besteht das Bedürfnis dennoch, dass die Eltern auf dem Hof bleiben, empfehle ich einen Mietvertrag oder ein Mietrecht mit festem Mietzins. Alternativ kann dieser auch vom Kredit, den die Nachkommen bei den Eltern aufgenommen haben, abgezogen werden. So verringert sich die Schuld kontinuierlich und die Eltern müssen «kein Geld in die Hand nehmen». 

Finanzielle Mittel aufbauen

Früher bestand die Vorsorge in der Landwirtschaft darin, dem Kind einen gut eingerichteten Betrieb zu hinterlassen, ­inklusive einer Zweitwohnung. Letztere bewohnte man bis ans Lebensende. Dank Selbstversorgung reichte die erste Säule zum Leben aus. Auch ich habe dies in meiner Ausbildung zum Landwirt noch so gelernt. Heute nimmt der Wunsch nach Unabhängigkeit, Reisen oder einem Leben ausserhalb des Hofes zu. Doch um diesen nach der Pension erfüllen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Diese gilt es frühzeitig in der zweiten und dritten Säule aufzubauen. Die Vorsorgefachperson des Vertrauens unterstützt dabei.