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Wenn das Haustier stirbt: Diese Möglichkeiten und Pflichten haben Besitzer

Den toten Goldfisch das WC herunterspülen und die Katze bei der Kadaversammelstelle abgeben? Es gibt genaue Vorschriften, was Tierhalter nach dem Ableben ihrer Haustiere tun dürfen und was nicht. Dabei haben sie auch würdevollere Möglichkeiten als die Sammelstelle, um sich zu verabschieden.

Der Tod eines Haustiers ist ein emotionales Thema. Die Tiere begleiten ihre Halter über mehrere Jahre, leisten Gesellschaft und trösten in Augenblicken der Trauer. Entsprechend wollen Halterinnen und Halter ihnen nach dem Ableben einen würdevollen Abschied bieten. Die Interessengemeinschaft «Wenn mein Tier stirbt» informiert auf ihrer Website seit mehr als zehn Jahren über die Möglichkeiten und Pflichten, die Haustierhalter in diesem Fall haben. Denn laut Esther Sager ist nicht immer alles so klar, wie es scheint. Sie ist Mitgründerin der IG und Mitglied der Geschäftsleitung der Tierkrematorium Schweiz AG mit Hauptsitz in Seon, die drei Tierkrematorien in der ganzen Schweiz betreibt.

Die Verordnung über tierische Nebenprodukte aus dem Jahr 2011 setzt die Rahmenbedingungen für die Bestattung von Tieren. Dort ist auch der Umgang mit toten Nutztieren wie Kühen oder Schweinen sowie Schlachtabfällen geregelt. Sie stützt sich auf das Tierseuchen- sowie das Umweltgesetz. Das Ziel der Verordnung ist es, das Risiko ansteckender Krankheiten, die von toten Tieren ausgehen, zu eliminieren. Deshalb gibt es genaue Vorgaben, was im Todesfall von einem Haustier geschehen soll.

«Tierhaltende sind, egal für welche Art der Tiere, für eine korrekte Entsorgung verantwortlich. Die Tiere dürfen nicht der öffentlichen Haushaltsentsorgung mitgegeben werden oder via Toilette entsorgt werden», so Sager. Was tun also nach dem Tod des Tieres? Halterinnen und Halter von Haustieren aller Art können sich laut der IG zwischen vier gängigen Möglichkeiten entscheiden.

Das Tierkrematorium

Tierkrematorien gibt es in der ganzen Schweiz. Drei davon betreibt die Tierkrematorium Schweiz AG. Das Angebot umfasst in der Regel die Abholung des Tierkörpers beim Tierarzt oder bei den Haltern sowie die gekühlte Haltung bis zur Einäscherung. Generell können Haustierhalter zwischen Einzel- und Sammelkremationen entscheiden: Bei Einzelkremationen erhalten sie die Asche ihrer Haustiere in einer Urne zurück. Die Asche von Sammelkremationen hingegen, wo mehrere Tiere gleichzeitig kremiert werden, wird beispielsweise in einem Gemeinschaftsgrab aufbewahrt. Die Kosten sind je nach Körpergewicht und Kremation unterschiedlich.

Der Tierfriedhof

Neben den Krematorien gibt es in der Schweiz auch Tierfriedhöfe für alle Arten von Haustieren. Zu den zwei grössten gehören der Tierfriedhof am Wisenberg in Läufelfingen und der Tierhimmel in Emmenbrücke. Das Angebot umfasst je nach Friedhof Erd- und Urnengräber sowie auch Mensch-und-Tier-Gräber. Halter können zudem zwischen Anonym- oder Einzelgräbern mit Grabstein entscheiden. Eine weitere Möglichkeit in dieser Kategorie ist die Waldbestattung, wo die Asche des Haustiers auf einer geschützten Waldfläche an den Wurzeln eines Baumes vergraben wird. Hier gibt es mittlerweile zahlreiche Dienstleister in der ganzen Schweiz. Aber Achtung: Das private Verstreuen der Asche ist nicht in allen Kantonen erlaubt.

Der eigene Garten

Wer sein Haustier im eigenen Garten bestatten will, der darf das. Das Tier darf aber nicht schwerer als zehn Kilogramm sein, ansonsten muss eine Alternative in Erwägung gezogen werden. Auch muss das Grundstück einigen Anforderungen entsprechen: Es darf nicht in einer Grundwasserschutzzone liegen oder von Überschwemmungen, Erdrutschen oder anderen Erosionen bedroht sein. Ist das gegeben, müssen die Halter das Tier 1,2 Meter unter der Erde, aber zwei Meter oberhalb des Grundwasserspiegels begraben. Das Begraben auf öffentlichem Grund wie beispielsweise in Wäldern ist verboten.

Die Kadaversammelstelle

Jede Region hat eine zentrale Kadaversammelstelle, wo beispielsweise verunfalltes Wild, kleinere Nutztiere aus Bauernhöfen oder eben auch Haustiere zur Entsorgung abgegeben werden können. Gemeinden oder Kantone informieren jeweils auf ihren Websites über die Standorte und Abgaberichtlinien. An diese Sammelstellen gelangen schliesslich auch Tiere aus der Tierarztpraxis, wenn Halterinnen oder Halter das Haustier nicht selbst bestatten wollen. Extraktionswerke wie die Centravo in Lyss oder TMF in Bazenheid holen die Kadaver bei den Sammelstellen ab und verarbeiten sie weiter. Sie werden je nach Beschaffenheit und Verseuchung beispielsweise zu Tierfutter, Fetten, Biogas, Dünger oder Tiermehl verarbeitet. Da Haustiere jedoch in keinem Fall weiterverwertet werden, enden sie gemeinsam mit verseuchten Tieren als Tiermehl und damit als Brennstoff für die Betonindustrie.

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