Leitplanken für die Beleuchtung setzen das Natur- und Heimatschutzgesetz und das Umweltschutzgesetz, das vor unnötigen Lichtemissionen schützt. Zudem können Gemeinden Dunkelkorridore definieren, wie es St. Gallen, Genf oder Lausanne getan haben. Doch trotz rechtlicher Vorgaben hapert es vielerorts an der konsequenten Umsetzung von Massnahmen gegen übermässige Lichtemissionen.
Während Reklame- und Schaufensterbeleuchtungen zunehmend reglementiert werden, sind Privatpersonen beim Einsatz von künstlichen Lichtquellen freier. Organisationen wie der Verein DarkSky Switzerland appellieren deshalb an die Eigenverantwortung von Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern. Das Bundesamt für Umwelt empfiehlt bei der Aussenbeleuchtung, folgende sieben Punkte zu beachten:
1. Nur dort beleuchten, wo es nötig ist
Überflüssige Beleuchtung vermeiden. Licht sollte nur eingesetzt werden, wo es aus Sicherheits- oder Nutzungsgründen wirklich gebraucht wird. Auf dekorative Beleuchtung von Hausfassaden oder Bäumen sollte verzichtet werden.
2. Dunkle Zonen erhalten
Unbeleuchtete Bereiche im Garten bieten einen wichtigen Rückzugsraum für lichtempfindliche Tiere. Hecken, Sträucher oder Bäume helfen zusätzlich, störendes Fremdlicht abzuschirmen. Auch das Verdunkeln von Fenstern in erhellten Innenräumen kann dazu beitragen, Bäume und fliegende Tiere vor unnötiger nächtlicher Beleuchtung zu schützen.
3. Keine Dauerbeleuchtung
Licht nur dann brennen lassen, wenn es gebraucht wird und Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren oder manuelle Schalter nutzen. Auf dauerhaft leuchtende Solarlichter oder beleuchtete Werbung sollte der Umwelt zuliebe verzichtet werden.
4. Licht gezielt einsetzen
Auf eine präzise Platzierung der Leuchten achten. Nur der tatsächlich benötigte Bereich soll erhellt werden – ohne Streulicht in die Umgebung.
5. Helligkeit reduzieren
Viele Lichtquellen sind deutlich heller als nötig. Eine geringere Lichtstärke reicht oft völlig aus, reduziert den Energieverbrauch und schont gleichzeitig Tiere und Umwelt.
6. Von oben nach unten beleuchten, seitlich abschirmen
Horizontal abgestrahltes Licht entfaltet eine hohe Fernwirkung und kann Insekten und Vögel irritieren. Zudem wird Energie verschwendet und die gewünschte Wirkung verfehlt, weil das Licht nicht gezielt auf jene Bereiche fällt, in denen es tatsächlich gebraucht wird. Leuchten sollten nach unten ausgerichtet sein, damit möglichst kein Licht in den Himmel abstrahlt. Mit seitlichen Blenden lässt sich zusätzliches Streulicht in angrenzende Bereiche vermeiden.
7. Warmweisses Licht verwenden
Warmweisse LEDs mit weniger als 3000 Kelvin verwenden. Sie stören nachtaktive Tiere weniger als kaltweisses Licht und ziehen weniger Insekten an.
Auch Gemeinden spielen eine zentrale Rolle bei der Reduktion von Lichtverschmutzung. Weniger, gezielteres Licht – dort und dann, wo es wirklich gebraucht wird: Dafür plädiert DarkSky Switzerland und macht sich auf Gemeindeebene unter anderem für folgende Massnahmen stark: Nicht sicherheitsrelevante Beleuchtungen wie Reklamen oder Fassadenbeleuchtungen sollten zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet, die Lichtintensität auf das Notwendige reduziert und Bevölkerung sowie Gewerbe für den Wert dunkler Nächte sensibilisiert werden.

Neue Wege, neue Aktionen
In den vergangenen Jahren sind auf Initiative von Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden, Regionen und Organisationen zahlreiche Projekte zum Schutz der Dunkelheit entstanden. So hat sich etwa die Gemeinde Fläsch (GR) bei der Erneuerung ihrer Strassenbeleuchtung dafür entschieden, sensible Orte wie ihren Kirchturm, der eine Kolonie gefährdeter Mausohren beherbergt, nicht zu beleuchten.
In der Gemeinde Val-de-Ruz (NE) wiederum herrscht von Mitternacht bis 4.45 Uhr auf öffentlichem Grund nahezu vollständige Dunkelheit. Mit dem Ausschalten der Strassenbeleuchtung schützt die Gemeinde nicht nur vor Lichtverschmutzung, sondern spart mit insgesamt 173’000 Kilowattstunden Strom pro Jahr Kosten von über 40’000 Franken. Die Sicherheit bleibt dabei gewährleistet: 62 Fussgängerstreifen wurden mit Druckknöpfen ausgestattet, die es den Benutzerinnen und Benutzern ermöglichen, die Beleuchtung des Zebrastreifens bei Bedarf selbst auszulösen. Gewisse Städte und Gemeinden verbieten zudem Shows mit Leuchtscheinwerfern und Lasern, die stark gebündeltes Licht ins Freie abstrahlen. Die Strahlen können bei Tieren zu Verletzungen an Augen und Haut führen.

