Leitplanken für die Beleuchtung setzen das Natur- und Heimatschutzgesetz und das Umweltschutzgesetz, das vor unnötigen Lichtemissionen schützt. Zudem können Gemeinden Dunkelkorridore definieren, wie es St. Gallen, Genf oder Lausanne getan haben. Doch trotz rechtlicher Vorgaben hapert es vielerorts an der konsequenten Umsetzung von Massnahmen gegen übermässige Lichtemissionen.

Während Reklame- und Schaufensterbeleuchtungen zunehmend reglementiert werden, sind Privatpersonen beim Einsatz von künstlichen Lichtquellen freier. Organisationen wie der Verein DarkSky Switzerland appellieren deshalb an die Eigenverantwortung von Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern. Das Bundesamt für Umwelt empfiehlt bei der Aussenbeleuchtung, folgende sieben Punkte zu beachten:

1. Nur dort beleuchten, wo es nötig ist

Überflüssige Beleuchtung vermeiden. Licht sollte nur eingesetzt werden, wo es aus Sicherheits- oder Nutzungsgründen wirklich gebraucht wird. Auf dekorative Beleuchtung von Hausfassaden oder…

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