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Baumschutz in Schweizer Städten

Obwohl Bäume wichtige Bestandteile der Biodiversität in Siedlungsgebieten sind, gibt es in der Schweiz keinen einheitlichen Baumschutz. Städte und Gemeinden sind selbst verantwortlich und so unterschiedlich ist auch die Gesetzeslage dazu. Eine Übersicht.

Plötzlich sind sie nicht mehr da, jahrzehnte- oder jahrhundertealte Bäume, die Schatten spendeten und diversen Lebewesen ein Zuhause boten. Immer wieder müssen sie öffentlichen Bauprojekten oder privaten Vorhaben weichen, trotz Widerstand aus der Bevölkerung, der Nachbarschaft und von den Umweltorganisationen. Damit solche Aktionen nicht ohne Konsequenzen bleiben, tut sich in Siedlungsgebieten in Sachen Baumschutz etwas. Bern etwa praktiziert einen ausgedehnten Baumschutz und auch andere Schweizer Städte haben ein eigenes Reglement dafür.

Stadt Bern

Das Baumschutzreglement der Stadt Bern regelt den Umgang mit sämtlichen Bäumen auf privatem und öffentlichem Grund. Die Stadt ist in die Baumschutzzonen A und B eingeteilt. In der Zone A, welche mindestens die gesamte Altstadt umfasst, ist das Fällen eines Baumes ab einem Stammumfang von 30 Zentimetern, einem Durchmesser von 10 Zentimetern und einer Höhe von einem Meter bewilligungspflichtig. In der Zone B gilt das für Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern, einem Durchmesser von 25 Zentimetern und einer Höhe von einem Meter.

Gesuche werden nur dann gutgeheissen, wenn der Gesundheitszustand des Baumes schlecht ist, der Baum eine Gefahr für Menschen und Sachgegenstände darstellt, die Fällung der Pflege des bestehenden Baumbestandes dient oder ein anderes überwiegendes öffentliches Interesse an der Fällung besteht. Für jeden gefällten Baum muss aber ein Ersatz gepflanzt werden, und wer einen Baum ohne Bewilligung fällt, muss mit einer Strafe rechnen.

Städte Zürich und Luzern

Die Städte Zürich und Luzern sind zwei von 18 zertifizierten Grünstädten der Schweiz, allerdings die einzigen zwei mit dem höchsten Goldlabel. Das Label wird von Institutionen aus der Forschung, der Wirtschaft und der Grünraumgestaltung ausgestellt und verpflichtet die Städte zur Einhaltung diverser Massnahmen. Die Stadt Luzern schreibt etwa vor, welche Bäume nicht ohne Bewilligung gefällt werden dürfen. Zudem schützt die Stadt die Bäume vor unsachgemässen Rückschnitten, die dem Baum mehr schaden als nützen.

Die Stadt Zürich hat Zonen definiert, in der alle Bäume ab einem bestimmten Umfang und einer Mindesthöhe geschützt sind. Auch weitere speziell geschützte Bäume ausserhalb der Zone fallen unter die Regelung. Die Stadt will aber bis 2050 ihre Kronenflächen erhöhen und auch die kantonale Politik setzt sich aktuell für mehr Baumschutz ein. In diversen weiteren Gemeinden und Städten sind ebenfalls Baumschutzreglemente in Kraft oder es laufen politische Diskussionen zum Ausbau des Baumschutzes.

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