Der Waldkindergarten als Angebot des öffentlichen Regelkindergartens sei heute weder pädagogisch wünschbar noch politisch durchsetzbar, teilte er am Montag mit.
Kantonsrat Andy Schneider (SP) hat in einer Anfrage vom Regierungsrat verschiedene Auskünfte zur Einführung von Waldkindergärten gestellt. Mit der Einführung des zweijährigen Kindergartens auf das Schuljahr 2016/17 sei es wichtig, auch die Einführung von Waldkindergärten zu prüfen.
Dem widerspricht der Regierungsrat aber. Der Wald sei zwar ein anregendes Lernumfeld, erklärte er in seiner Antwort. Wenn der Aufenthalt im Wald aber über alle anderen pädagogischen Grundsätze und Anliegen gestellt werde, so werde der wertvolle Ansatz einer Naturpädagogik weit überzogen.
Da der Waldkindergarten nicht in einem geschützten Raum stattfinde, setze er ein besonderes Bildungskonzept voraus und verlange auch von den Kindergärtnerinnen spezielle Kompetenzen, schreibt der Regierungsrat. Es stelle sich aber die Frage, ob ein Waldkindergarten die Anforderungen erfüllen könne, denen der öffentliche Kindergarten als Teil der Volksschule genügen müsse.
Finde der Unterricht ganz oder grossmehrheitlich im Wald statt, könnten nicht mehr alle Kompetenzen im gewünschten Masse gefördert werden. Die Integration von behinderten Kindern oder Kindern mit besonderen Bedürfnissen wäre erschwert. Auch könnte ein Teil der im Lehrplan enthaltenen Lernziele nur unter erschwerten Bedingungen unterrichtet, erlernt und geübt werden.
Der Regierungsrat hält fest, dass die Gemeinden bei der Schaffung von Waldkindergärten nicht frei sind. Da der Waldkindergarten kein vom Kanton definiertes Angebot sei, müsste ein solches vom Regierungsrat bewilligt werden.

